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Ungerechtfertigter Vorwurf eines Diebstahls bzw. Unterschlagung

| 11. April 2019 19:33 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Es werden in der Familie meines Lebensgefährten Behautungen (Diebstahlsvorwurf) gegen mich und meinen Lebensgefährten aufgestellt, die dazu geeignet sind, uns zu diskreditieren.

Wie können wir uns dagegen geeignet zur Wehr setzen.

11. April 2019 | 20:00

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragensteller,

es gibt im wesentlichen 2 Wege, die man kombiniert oder auch nur einzeln beschreiten kann:

a) Strafanzeige nach den §§ 185 ff. StGB . Dabei muss man aber stets die 3 monatige Strafantragsfrist beachten, die im wesentlichen ab Tatzeitpunkt bzw. Kenntnis von Tat und Täter abzulaufen beginnt.

b) Die Unterlasserklärung(-sklage) nach § 1004 BGB kombiniert mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist die standarmäßige zivilrechtliche Reaktionsmöglichkeit, mit der der Betroffene die Äußerung zurücknimmt und ein Strafversprechen abgibt. Denkbar ist auch ein moderates Schmerzensgeld.

Ich mache Ihnen ein Angebot zwecks der außergerichtlichen Vertretung gegen die Verleumder. Wenn Sie mögen, nehme Sie es gerne an. Ansonsten freue ich mich schlicht über eine Bewertung mit 5,0.

Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -


Bewertung des Fragestellers 18. April 2019 | 21:37

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