Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vorwurf des Diebstahls in einer Obstabteilung

31. Januar 2007 14:57 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Markus Timm

Sehr geehrte Dame,
Sehr geehrter Herr,

ich bin seit 2 Jahren in einer Filiale einer der größten Einzelhandelsketten als Verkäuferin tätig. Am Anfang zählte zu meinen Tätigkeitsgebiet lediglich die Kasse. Mittlerweile bin ich seit 1 Jahr, fast alleine, für die Obstabteilung dieser Filiale zuständig.
Heute fragte mich eine Kudin, ob in den angebotenen Clementinen Kerne drin wären. Da dies immer verschieden ist, sagt ich der Kundin, dass sie ruhig eine der Clementinen probieren kann. Kurze Zeit später, ca. 15 Minuten, war ich beim sortieren der besagten Klementinen. Währenddessen öffnete ich eine Klementine um z überprüfen ob es sich hierbei um kernlose handelt. Diese Clementine stammt aus einem beschädigtem Netz voll Clementinen, welches von mir entsorgt worden wäre, weil einge hiervon schimmelig waren. Von der vorgenannten Clementine habe ich ein Stück, weniger als die Hälfte, probiert um festzustellen, ob sich darin Kerne befinden. Den Rest entsorgte ich im Mülleimer in der Obstabteilung.
Kurz darauf musste ich in da Büro des Filialleiters. Hierbei konfrontierte mich ein mir unbekannter Mitarbeiter der Innenrevision mit dem Vorwurf, dass ich eine Clementine gegessen hätte und dies einen Diebstahl darstellen würde. Ich musste sofort meinen Arbeitsplatz verlassen und Ausstempeln. Morgen früh um 10:00 Uhr soll ich mich wieder in der Filiale zu einem Gespräch mit der Bezirksleitung und der Innenrevision einfinden.
Meine Sorge ist die, dass der Konzern für den ich arbeite insbesondere Ganztagskräfte wie mich auf dem "Kiker" hat. Diese sollen mit allen möglichen Mitteln zur Kündigung bewogen werden.
Des Weiteren muss ich noch anmerken, dass mir von den vorhergehenden Filialleitern immer gesagt wurde, dass ich das Obst, welches ich verkaufe auch probieren kann, um den Kunden Auskunft über den Geschmack geben zu können. Schließlich kommen immer wieder Fragen über die Süße o. Ä. der angebotenen Produkte. Der Filialleiter steht hierbei auf meiner Seite - bis jetzt.

Bitte teilen Sie mir mit,

ob ich ein Recht habe zu dem bevorstehenden Gespräch eine Person meines Vertrauens (den Filialleiter) hinzuzunehmen! Meistens will die Konzernspitze diese Art Gespräche mit dem Mitarbeiter alleine führen.

wie ich mich anlässlich dieses Gespräches verhalten soll.

mit welchen realistischen Konsequenzen ich im schlimmsten Fall zu rechnen hätte.

Aufgrund des Gesprächstermins bitte ich um eine schnellstmögliche Antwort.

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:

„…ob ich ein Recht habe zu dem bevorstehenden Gespräch eine Person meines Vertrauens (den Filialleiter) hinzuzunehmen! Meistens will die Konzernspitze diese Art Gespräche mit dem Mitarbeiter alleine führen.“

Ein Recht hierzu haben Sie nicht. Sie sollten dennoch versuchen, den Filialleiter mit ins Boot zu nehmen.

„… wie ich mich anlässlich dieses Gespräches verhalten soll.“

Zunächst haben Sie meine vollste Sympathie (mit der Sie z. Z. zugegebenermaßen wenig anfangen können), da ich Ihr Verhalten geradezu vorbildlich finde. Dies sehen Unternehmen, die keinen Wert auf zufriedenes Personal legen, leider anders.

Sie sollten den Sachverhalt schriftlich fixieren. Das gibt Ihnen morgen die entsprechende Sicherheit. Vielleicht haben Sie Zeugen für den Umstand, dass das Netz beschädigt war?

Positiv wäre auch die schriftliche Aussage Ihres Filialleiters, dass Sie das Obst, welches Sie verkaufen, vorher probieren dürften/sollten. Ob sich Ihr Filialleiter hierzu bereit findet, wird sich zeigen. Steht er zu seiner Aussage, dürften Sie sowohl strafrechtlich (s. u.) und arbeitsrechtlich nichts zu befürchten haben.

Auf diesem Verhalten eine Kündigung zu stützen, dürfte m. E. aussichtslos sein. Sie sollten im Fall der Kündigung sofort einen arbeitsrechtlich spezialisierten Anwalt aufsuchen.

„…mit welchen realistischen Konsequenzen ich im schlimmsten Fall zu rechnen hätte.“

Möglich wäre eine Anzeige wegen Diebstahls. Wegen des geringen Schadens der – wenn überhaupt – entstanden ist, wird eine Bestrafung nicht ins Gewicht fallen.

Die größere Gefahr, auf Realisierung das Verhalten Ihrer Vorgesetzten schließen lässt, sehe ich in den arbeitsrechtlichen Konsequenzen und dem Druck, der auf Sie aufgebaut werden soll. Hierzu lässt sich nur Eines sagen: Nach Ihrer Schilderung haben Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht in einem Maß verletzt, welches eine Kündigung rechtfertigt. Sollte eine Abmahnung sollten Sie eine Gegendarstellung zu den Akten geben. Diese wäre besonders wirksam, wenn Ihr Filialleiter seine Aussage schriftlich bestätigen würde.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichem Gruß

M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER