Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist die Schilderung an einigen wichtigen Stellen ungenau.
Ihr Sachverhalt liest sich so, als hätte die Staatsanwaltschaft eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage (600 EUR) angeboten, § 153a StPO
. Dabei handelt es sich um keine Strafe und man ist auch nicht vorbestraft - ein ehemaliger Bundestagsabgeordneter hat das neulich auch gemacht und betont seitdem stets, dass damit kein Schuldeingeständnis einher gehe. Und das ist auch richtig!
Etwas anderes wäre der Fall, wenn gegen Sie ein Strafbefehl (der wird aber vom Gericht zugestellt) erlassen worden wäre. Dann hätte es eine Geldstrafe (Tagessätze und Tagessatzhöhe) gegeben und Sie wären strafrechtlich wegen Unfallflucht in Erscheinung getreten.
Dies hätte in der Tat die Möglichkeit der Freizeichnung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zur Folge gehabt. Bei "normaler" Unfallflucht bis max. 2.500 EUR, aber natürlich nur in Höhe der tatsächlichen Schadenssumme beim Unfallgegner und nicht pauschal 2.500 EUR.
Wenn eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO
erfolgt ist, dann kommt es grundsätzlich auch nicht zu dieser Haftungsinanspruchnahme durch die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ist daher ein Strafbefehl ergangen, so muss man stets die Gefahr der Rückforderung der Haftpflichtversicherung bei einer Unfallflucht bedenken und ggf. deswegen gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Ein Anwalt sollte das auch im Auge haben und entsprechend beraten, da es ein gängiges versicherungsrechtliches Problem der Unfallflucht ist.
Ob der Vorwurf allerdings (ggf. in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung) entkräftet werden kann, hängt von der Beweislage ab, die zumindest anhand der Aktenlage zu prüfen ist. Eine Ferndiagnose ist hier schwerlich möglich.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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