Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der Kaufpreis für die Übertragung des Grundbesitzes ist grds. frei verhandelbar. Das eingeholte Gutachten gibt insoweit einen Anhaltspunkt für eine Bewertung, die dann Grundlage für eine Preisfindung sein kann, aber nicht muss.
2. Bei der Bewertung und Feststellung des Verkehrswertes wurde nach Ihren Angaben das Wohnrecht der Eltern auf die Laufzeit kapitalisiert und von dem Wert des Grunbdbesitzes in Abzug gebracht.
3. Ihr Bruder erwirbt danach den Grundbesitz für EUR 83.000,- von der Erbengemeinschaft. Der Erbengemeinschaft fließen dann EUR 83.000,- zu, die dann auf die Erben aufgeteilt werden. D.h. jeder Erbe erhält hiervon 27.666,66.
Im Ergebnis ist das Wohnrecht daher bereits berücksichtigt, so dass Ihnen der anteiligen Gegenwert des Wohnrechtes nicht ausgezahlt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
1. März 2022
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17:59
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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