Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich und meine Frau haben vor ca. 20 Jahren ein Mietshaus erworben.
Durch meine Selbststänsigkeit 2018 haben wir erfahren, dass die Krankenkassen ab 2018 die Versicherung nach den Einkommenssteuerbescheid berechnen, also die Mieteinnahmen auch mit einbezogen werden. Meine Frau geht nicht arbeiten. Damit sie weiterhin über mich versichert bleibt, haben wir einen Notar aufgesucht und ihn die Sachlage erklärt. Daher sind wir auf die Idee gekommen, das Haus komplett auf mich umzuschreiben. Und so ist es auch geschehen. Dabei hat der Notar versucht, den Wert des Hauses so hoch wie möglich zu benennen, damit er vermutlich mehr verdient. Im Vertrag hat meine Frau aber immer noch Rechte, so dass ich das Haus alleine nicht verkaufen kann. Das ganze hat uns mit Gerichtskosten zusammen um die 3000 Euro gekostet.
Meine Frage: Durch Zufall habe ich von jemanden das gleiche Problem gehört. Sein Notar hat ihn geraten, dass seine Frau einfach eine Verzichtserklärung auf ihre Mieteinnahmen unterschreiben soll.
Und das ganze hat die wohl um die 100 Euro gekostet.
Wurden wir von unserem Notar betrogen?
Hätte er uns aufklären müssen?
Wenn ja, was können wir machen?
Zu dem ganzen kommt natürlich hinzu, dass ich in den ersten 10 Jahren Spekulationssteuer bezahlen muss. Das habe ich auch von den Bekannten gehört. Diesbezüglich hat unser Notar uns rein nichts erklärt.
von einem Betrug kann (und sollte) man erst dann sprechen, wenn es eine diesbezügliche rechtshräftige Verurteilung gegeben hat, da es sonst sogar für Sie unangenehme Folgen haben könnte.
Aber der Notar hat hier nach ihrer Sachverhaltsdarstellung ggfs. seine Aufklärungspflichten verletzt und kann sich damit haftbar gemacht haben.
Ob das der Fall ist, lässt sich aber abschließend erst nach Einsicht in den Vertrag und alle Unterlagen einsehen. Für die Heranziehung der Spekulationssteiuer sehe ich aber keine Grundlage. ob ein reiner verzicht Ihrer Ehefrau ausreichd, halte ich ebenfalls für bedenklich.
Sie haben die Möglichkeit, insoweit den Vorgang bei der Notarkammer mit der Bitte um Prüfung und Vermittlung vorzulegen; ansonsten sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der dann nach Einsicht in alle Unterlagen mögliche Schritte gegen den Notar wegen Verletzung der Aufklärungspflicht einleiten kann.