Ich möchte versuchen über eine etwas ungewöhnliche Art meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Und zwar im Rahmen einer Verlosung.
Hierzu möchte ich 1111 Lose à 111.-€ verkaufen und unter den Käufern die Wohnung unter notarieller Aufsicht verlosen lassen. Meine Frage bezieht sich nun auf die "Bruttoeinnahme" von 123.321.-€.
Wie wird diese steuerlich behandelt? Und falls sie als steuerpflichtige Einnahme gilt, inwieweit kann das noch bestehende Restdarlehen von ca. 60.000.-€ gegen gerechnet werden?
vielen Dank für Ihre Fragen das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten gehe ich davon aus, dass die Einnahmen aus der Verlosung abzüglich der entsprechenden Aufwendungen als Gewinn aus einem Gewerbe zu versteuern sind (§§ 2
, 4
und 8 EStG
).
Die steuerliche Beurteilung im konkreten Fall dürfte jedoch sehr kompliziert werden, da weitere steuerrechtliche Probleme, wie die korrekte Ausweisung von Einnahmen und Ausgaben relevant sein dürften.
Sie werden vorliegend jedoch keinen Fall in den Genuss kommen, die Immobilie als Vermögen zu verkaufen. Gegebenenfalls würde sich jedoch hier eine Belastung im Rahmen der Steuererklärung durch die Einbringung der Immobilie in das Gewerbe möglich sein.
Sodann wäre gegebenenfalls auch das Darlehen berücksichtigungsfähig, da dieses als Belastung im Rahmen des Gewerbebetriebes angesehen werden kann. Hier müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass grundsätzlich lediglich die Aufwendungen (Zinsen für das Darlehen absatzfähig) sind. Ansonsten müsste das Darlehen durch die Einnahmen aus der Verlosung getragen werden.
Gleichzeitig darf ich noch darauf hinweisen, dass derzeit zumindest in strafrechtlicher Hinsicht (Stichwort: Glücksspiel) Bedenken gegen eine solche Unternehmung bestehen. Jedoch existiert hierzu noch keine Entscheidung.
Darüber hinaus dürfte der Aufwand für Ihre Idee relativ hoch sein.
Sollten Sie tatsächlich diese Idee umsetzen wollen, stehe ich Ihnen für die Lösung der juristischen und auch steuerrechtlichen Probleme gerne zur Verfügung und hoffe vorerst, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben.