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Verwendung von Musik Album oder Film Cover Bildern

| 19. Dezember 2020 12:53 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ist es erlaubt oder kann es eine erlaubte Konstellation geben, in der man auf seiner Webseite oder App (Android, IOs) die Cover von Musik Alben oder Filmen verwendet?
Zum Beispiel zum erraten, um welchen Künstler/Band es sich handelt oder um welchen Filmtitel?

Zusätzlich wäre hier die Frage, ob Werbung über Anbieter wie Google AdSense/AdMob erlaubt ist.

Bei der Anzeige des Covers würde auch der Künstlername direkt genannt werden können oder gar verlinkt, wenn das jeweilige Ratequiz aufgelöst wird.

19. Dezember 2020 | 13:31

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Cover sind in der Regel ausreichend künstlerisch gestaltet oder enthalten Fotos, so dass sie urheberrechtlich geschützt sind. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung der Rechteinhaber.

Eine Ausnahme hiervon macht das Zitatrecht (§ 51 UrhG ), wenn Sie sich in einem eigenen Werk mit dem Cover beschäftigen und zum Nachvollziehen Ihrer eigenen Ausführungen eine Abbildung des Covers erforderlich ist (Zitatzweck). Wenn Sie z.B. eine Rezension eines Musikalbums schreiben und dabei auch auf die Covergestaltung tiefer eingehen, dürfen Sie das Cover auch ohne Einwilligung abbilden. Diese Ausnahmeregelung ist aber sehr eng, bei einer üblichen Plattenrezension mit Bezug nur auf die Musik wäre theoretisch eine Abbildung des Covers schon nicht mehr zulässig. Umso mehr gilt dies, wenn Sie das Cover nur zu Unterhaltungszwecken (z.B. in einem Quiz) verwenden. Hier greift das Zitatrecht in der Regel nicht, da es an einem Zitatzweck fehlt.

Auch wenn es in der Praxis eher unwahrscheinlich ist, dass sich die Rechteinhaber gegen die von Ihnen geplante Nutzung rechtlich wehren (da dies ja auch kostenlose Werbung für das Album darstellt): Streng genommen ist die Nutzung der Abbildungen ohne Einwilligung der Urheber ohne ausreichenden Zitatzweck nicht zulässig.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 22. Dezember 2020 | 20:59

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