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Vertragswiderruf

9. März 2006 18:37 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt,


ich habe am 21.02.2006 einen 24 monatigen UMTS Daten Tarifvertrag ( als Internet Verbindung genutzt ) bei E+ abgeschlossen. Laut E+ ist an meinem Wohnort UMTS Verfügbar. Dies kann ich soweit bestätigen, dass ich feststelle, dass der Sendemast etwa 500m Luftlinie von meiner Wohnung entfernt steht. Die vorhandene Signalstärke liegt aber dennoch gerade am minimum. Dies ist aber nicht das Hauptproblem.

Das Hauptproblem besteht darin, dass verschiedene PC Anwendungen welche Zugriff auf das Internet haben sollen, wie z.B. die automatischen Windows und Antiviren Updates, Outlook als eMAil Client usw. mit dieser UMTS-Karte nicht funktionieren. Desweiteren hatte ich komplette Verbindungsabbrüche bzw. gehen die Surfgeschwindigkeiten nicht über ISDN Geschwindigkeit hinaus.

Diese und andere Probleme habe ich mehrmals telefonisch dem technischen Kundendiest berichtet. Dieser hat auch ca 8 Tage lang versucht die Probleme zu lösen, leider ohne Erfolg.

Nun habe ich am 02.03.2006, also nach 8 Tagen, ein Fax an E+ geschickt, mit der bitte um Stornierung des Vertrages.

Heute ( 09.03.2006 ) bekomme ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wird, das ohne Angabe von Gründen eine Stornierung nicht möglich sei, und überhaupt die Mindestvertraglaufzeit ja 24 Monate beträgt.

Nun meine Frage: Ist es nicht möglich, innerhalb von 14 Tagen JEDEN Vertrag ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen?

Deswegen hatte ich mich mit dem Stornierungswunsch rechtzeitig an E+ gewandt, weil ich eben der Meinung war, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen wiederrufen zu können.

Natürlich mit Bezahlung der UMTS-Verbindungen, welche ich in den 8 Tagen getätigt habe. Auch wenn es qualitativ bei weitem nicht dem entspach, was allg. von den Anbietern versprochen wird.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

9. März 2006 | 19:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein generelles Rücktritts- oder Widerrufsrecht von Verträgen bzw. auf Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärungen gibt es nicht. Allenfalls wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, kommt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen in Betracht. Waren Sie aber vor Ort im nächstgelegenen ePlus-Shop und haben dort die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nicht zu.

Lediglich dann, wenn der Vertragspartner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, wird Ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar sein, und Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, lässt sich aber ohne Prüfung des Vertrages kaum feststellen. Hier wird es darauf ankommen, welche Leistungen Ihnen ePlus versprochen hat - ob es sich bei der von Ihnen gewünschten Bandbreite um eine verbindliche Zusage handelt, oder hier nur das unverbindliche Leitungsmaximum angegeben wurde.

Zudem müssten die von Ihnen geschilderten Probleme von Ihrem Vertragspartner zu verantworten sein und kein Soft- oder Hardware-Problem auf Ihrer Seite vorliegen. Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, ob Sie z.B. mit dem Notebook via UMTS-Karte ins Netz wollen, oder dies über Bluetooth-Handy mit dem PC geschehen soll. Es gibt dort ja viele Möglichkeiten - und viele Fehlerquellen. Im Streitfall müssten aber konkret nachweisen, daß es sich eindeutig um ein Problem der Gegenseite handelt.

Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu konsultieren, dem Sie Ihren Vertrag zur Prüfung vorlegen und schildern, welcher Art Ihre Probleme konkret sind, um dann zu sehen, ob Ihnen ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wegen Nichterfüllung zusteht.

Aus der Ferne lässt sich dies leider nicht beurteilen, sondern nur die rechtlichen Möglichkeiten, wie geschildert, aufzeigen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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