Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vertragsrücktritt aus Badsanierung

14. Februar 2015 15:56 |
Preis: 53€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Es geht um Rücktrittsrechte aus einem Vertrag über die Badsanierung.

Meine Mutter, wollte ihr Bad komplett neu sanieren lassen. Diesbezüglich hat sie sich ein Angebot eingeholt von einer Firma die dieses komplett anbieten würde. Nachdem das Angebot eingegangen war und sie dieses auch unterschrieben hat kamen immer neue Posten dazu die den finanziellen Rahmen sprengen würden und ihr vorher auch nicht erklärt wurden. Zudem kommt, dass der "Bauleiter" und Ansprechpartner sehr unfreundlich und frech wurde bei jeder weiteren Frage die aufkam. Auch wurde der Sanierungsbeginn und das Sanierungsende immer wieder seinerseits verschoben, was aber aus beruflichen Gründen unserer Seits nicht möglich wäre. Schluss endlich hat sich meine Mutter jetzt auch aus gesundheitlichen Problemen gegen diese Badsanierung entschieden.

Jetzt meine Frage. Der Vertrag wurde am 12.12.14 unterschrieben und der Baubeginn wäre am 18.Mai diesen Jahres. Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen, und/oder fallen dann Kosten an? Wenn ja, mit welcher Höhe muss meine Mutter dann rechnen?

14. Februar 2015 | 16:18

Antwort

von


(175)
Ginsterweg 1D
31582 Nienburg
Tel: 05021-6071434
Tel: 0160-91019085
Web: https://www.kanzlei-pilarski.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die entsprechenden Verträge nicht möglich ist.

Grundsätzlich erfordern wirksame Verträge zwei übereinstimmende, in Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen, die zur Einigung und vertraglichen Bindung führen. Das ist derzeit aus Ihrem Sachverhalt noch nicht gänzlich ersichtlich.

Sie schreiben, Ihre Mutter habe ein Angebot erhalten, das sie unterschrieben habe. Die Frage ist, ob sie dieses Angebot unterzeichnet auch an den Badsanierer übergeben bzw. diesem hat zukommen lassen. Ist diesem nämlich die Annahme des Angebots nicht zugegangen, so könnte unter Umständen gar kein Vertrag zustande gekommen sein.

Sollte ein Vertrag zustande gekommen sein, weil sie das Angebot dem Sanierer hat zukommen lassen, dann dürfte der Vertrag über das konkrete Angebot ohne irgendwelche im Nachhinein einseitig durch den Sanierer festgelegt Mehrarbeiten und Mehrkosten zustande gekommen sein.

Sollte der Vertrag wirksam geschlossen worden sein, so käme ein Rücktritt nur dann in Betracht, wenn eine Pflichtverletzung seitens des Unternehmers begangen worden ist. Das kann ich Ihrem Sachverhalt derzeit nicht entnehmen.

Ich kann Ihnen gerne anbieten, den Vertrag bei direkter Beauftragung meiner Person einer Prüfung zu unterziehen und Ihnen dann die Erfolgsaussichten eines Rücktritts oder anderer Rechte mitzuteilen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Pilarski

ANTWORT VON

(175)

Ginsterweg 1D
31582 Nienburg
Tel: 05021-6071434
Tel: 0160-91019085
Web: https://www.kanzlei-pilarski.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER