Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider bekommen Sie kein Boot für 1 €. Jedenfalls dann nicht, wenn der Verkäufer es nicht auch möchte.
Ein Kaufvertrag kommt zustande durch eine Einigung zwischen den Vertragsparteien, die wiederum aus einem Angebot und einer Annahme besteht.
Anders als bei der Plattform ebay, bei der Sachen durch die Abgabe von Geboten ersteigert werden können, werden bei ebay Kleinanzeigen lediglich Anzeigen veröffentlicht.
Der Unterschied liegt darin, dass bei einer Versteigerung bei ebay der Verkäufer mit dem Einstellen des Artikels bereits das Angebot unterbreitet, das dann vom Höchstbietenden angenommen wird. Bei ebay Kleinanzeigen gibt es eine solche Versteigerung nicht. Mit dem Einstellen des Artikels gibt der Verkäufer kein Angebot ab, sondern fordert lediglich interessierte Käufer dazu auf ihrerseits ein Angebot an den Verkäufer zu unterbreiten. Juristisch wird dies invitatio ad offerendum genannt. Dieses Angebot kann er sodann prüfen und sich entscheiden, ob er es annimmt. Erst dann kommt ein Kaufvertrag zustande und zwar nur mit demjenigen Käufer, dessen Angebot angenommen wird.
Ich denke das ist nachvollziehbar. Anders als bei Versteigerungen über ebay, wo automatisch der Höchstbietende den Zuschlag bekommt und Vertragspartner wird, findet eine solche Prüfung bei ebay Kleinanzeigen nicht statt. Würde es sich um ein verbindliches Angebot des Verkäufers handeln, könnten mehrere potenzielle Käufer gleichzeitig das Angebot annehmen. Es kämen mehrere Kaufverträge zustande, obwohl der Verkäufer die Ware nur einmal hat. Im Übrigen müsste er dann möglicherweise Schadensersatz leisten. Dieses Ergebnis wäre unzumutbar.
Sie können dem Verkäufer selbstverständlich trotzdem ein Kaufangebot über 1 € unterbreiten. Sollte der Verkäufer sich darauf einlassen, probiere ich es demnächst auch mal aus. ;-)
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
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