Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Um es vorweg zu nehmen: Sie sind auf den klassischen Fall einer sog. Internetabzocke hereingefallen. Das passiert ganz vielen Personen. Rechtlich verhält es sich wie folgt:
Die Seite ist insgesamt so aufgebaut, daß sie nicht den Eindruck erweckt, kostenpflichtig zu sein. Für das Zustandekommen einer wirksamen Zahlungsvereinbarung muß sich der Verbraucher jedoch bewußt sein, daß er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Aufgrund des sehr versteckten Zahlungshinweises ist dieses jedoch nicht der Fall. Es fehlt damit bereits an einer wirksamen Zahlungsvereinbarung.
Zudem haben Sie bei Verträgen, die Sie über das Internet abschließen, nach den Regeln des Fernabsatzgeschäfts ein Widerrufsrecht (§ 312d BGB
). Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Diese beginnt jedoch erst in dem Moment zu laufen, in dem Sie ordnungsgemäß und in Textform über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 355 Abs. 2 BGB
). Eine ordnungsgemäße Belehrung liegt hier nicht vor. Daher haben Sie noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Weiterhin empfiehlt es sich, den Vertrag vorsorglich anzufechten. Das Anfechtungsrecht steht Ihnen dann zu, wenn Sie bei Abgabe Ihrer Erklärung einem Irrtum unterlagen (§ 119 BGB
) oder arglistig getäuscht wurden (§ 123 BGB
). Beider Voraussetzungen sind hier in der Regel erfüllt, weil der Kostenhinweis sehr versteckt war.
Schlußendlich sollten Sie den Vertrag rein vorsorglich kündigen.
Im Ergebnis ergibt sich damit folgende Vorgehensweise: Sie teilen dem Unternehmen per Einwurfeinschreiben mit, (1.) daß Sie keinen Vertrag geschlossen haben, (2.) einen etwaigen Vertrag widerrufen, anfechten und kündigen. Bitte verwenden Sie dabei unbedingt diese drei Begriffe “widerrufen”, “anfechten” und “kündigen”. Eine Zahlung leisten Sie nicht.
In der Folge wird das Unternehmen Ihnen mutmaßlich mitteilen, daß Ihre Erklärungen aus diversen Gründen nicht akzeptiert werden können und Sie daher trotzdem bezahlen müssen. Kommen Sie dieser Aufforderung bitte nicht nach. Und reagieren Sie hierauf auch nicht mehr. Die Forderung ist unbegründet und wird in der Regel auch nicht gerichtlich geltend gemacht. Es werden sich nur noch Inkassobüros und/oder Anwälte melden. Diese haben aber auch keine weitergehenden Rechte. Eine zwangsweise Durchsetzung der vermeintlichen Forderung ist nur über das Gericht möglich. Und genau diesen Schritt meiden diese Unternehmen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte