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Vertrag von 1&1 abgeändert

7. August 2008 15:17 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Mitte Mai habe ich bei 1&1 eine Telefon- und Internetflatrate bestellt. Nach Aktivierung des Anschlusses am 02.07. stellte ich in der ersten Rechnung fest, dass ich keine Telefonflatrate erhalten habe. Die Auftragsbestätigung vom 27.06. war allgemein gehalten, es wurden alle Pakete angesprochen mit dem Hinweis "falls bestellt", aber kein Hinweis darauf, dass ich eine andere Leistung als gebucht erhalten werde.

Ich habe mich mehrmals bei der Hotline beschwert und 2 Briefe geschrieben, dass ich die Leistung exakt so haben möchte wie im Mai bestellt, also die fehlende Telefonflatrate noch zugebucht haben will. Zuletzt sagte man mir, dass es diese Doppelflat noch nie gegeben hat. Seit Juli gäbe es auch andere Tarife bei 1&1. Meine Erstbestellung ist bei 1&1 aber noch gespeichert. Der Mitarbeiter im Callcenter kann sich nicht erklären, warum diese Buchung überhaupt möglich war. "Wohl ein Systemfehler". Tun könne er nichts für mich, weil die 14-tägige Widerspruchsfrist ja schon lange abgelaufen ist. Mir bliebe nur der Klageweg.

Muss ich den 24-Monats-Vertrag so akzeptieren, obwohl ich ihn in dieser Form (mit fehlender Telefonflatrate) nicht bestellt habe? Was kann ich noch tun? Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten?

7. August 2008 | 16:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Fordern Sie den Anbieter noch einmal schriftlich auf, Ihnen die vertragsgemäße Leistung zu erbringen und setzen Sie eine Frist zur Erledigung. Kommt der Anbieter der Aufforderung nicht nach, können Sie nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.

Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist in vergleichbaren Fällen häufig sinnvoll; dadurch wird den Anbietern bewusst, dass es der Kunde ernst meint und nicht -wie leider nicht selten- durch Floskeln oder Untätigkeit abgespeist werden kann. Zudem sollten Vertrag und Geschäftsbedingungen inhaltlich geprüft werden, bevor Sie sich auf einen möglichen Rechtsstreit einlassen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Wenn Sie eine weitere Rechtsvertretung durch mich wünschen, bitte ich Sie, sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung zu setzen. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


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