Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es dürfte sich um Auslegungssache handeln.
Wenn Sie schreiben "den Vertrag" schreiben Sie zwar Singular, aber meines Erachtens nach kann 1&1 nicht darauf schließen, dass dann "keiner" gekündigt wird.
Mangels Bestimmtheit muss man daher auslegen, was Sie gemeint haben.
Ich rate dringend zur Einschaltung eines Rechtsanwaltes, da 1&1 den Fall bereits an ein Inkassounternehmen abgegeben hat und aus unserer Erfahrung heraus bald der Mahnbescheid folgen wird.
Als Laie werden Sie schwieriger eine Einigung erzielen könne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter, Rechtsanwältin