Hallo,
mein Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2015. Die Zahlung der Abfindung habe ich auf Januar 2016 datieren lassen. Jetzt musste ich erfahren dass diese mit der Klasse 6 statt 4 versteuert wird.
Bekomme ich die Differenz über die Einkommensteuer zurück? Wie hoch ist der ungefähre Unterschied?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können die Abfindung im Rahmen einer ESt-Erklärung für das Jahr 2016 anteilig "zurück bekommen". Im Rahmen von LSt-Klasse VI wird die Abfindung jedoch mit dem Höchststeuersatz besteuert. Die wirkliche Besteuerung nach Abgabe der Erklärung erfolgt dann mit Ihrem individuellen Steuersatz, der sich nach allen Ihren Einünften in 2016 ermittelt. Die Berechnung der Differenz wäre daher erst nach Anfertigung der Steuererklärung 2016 errechenbar.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.