Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich gilt:
Erben sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Erbschaft ist dem Finanzamt binnen 3 Monaten ab Kenntnis hiervon anzuzeigen.
Aber auch ohne Meldung erfährt das Finanzamt im Todesfall vom Vermögensübergang. Amtsgerichte, Behörden, Notare, Versicherungsunternehmen und Banken sind anzeigepflichtig, d.h. diese Institutionen müssen den Todesfall melden.
Insofern ist nicht davon auszugehen, dass die Sache "im Sande verläuft".
Einer Anzeige der Erbschaft bedarf es jedoch nicht, wenn ein Testament von einem deutschen Gericht eröffnet wird.
Sollte dem so sein, können Sie abwarten, ob das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordert. (Dies unterbleibt regelmäßig dann, wenn die Erbschaft erkennbar innerhalb der Freibeträge bleibt, bei leiblichen Kindern 205.000,- €, bis zu einem Alter von 27 Jahren ggfs. auch mehr).
Solange Sie daher vom Finanzamt nicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert werden, brauchen Sie diese auch nicht abzugeben.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
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