Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verspätete Meldung beim Finanzamt

28. April 2005 11:00 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Zusammenfassung

Muss ich als Erbe eine Erbschaft anzeigen und Erbschaftsteuer zahlen?

Sie müssen eine Erbschaft nur anzeigen, wenn kein deutsches Gericht das Testament eröffnet. Sie müssen auch keine Erbschaftsteuererklärung abgeben, solange das Finanzamt Sie nicht dazu auffordert.

Ich habe (weil ich es nicht wusste) meine Erbschaft (rund 25000 Euro) nicht innerhalb der geforderten drei Monate beim Finanzamt gemeldet. Jetzt (1 Jahr später) ist mir das aufgefallen (ich habe geglaubt das müsste mit der ganz normalen Steuererklärung angegeben werden)und ich will es nachholen. Muss ich mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und wenn ja mit welchen? Oder wäre es besser "den Ball flach zu halten", und darauf zu hoffen, dass es dem Finanzamt nicht mehr auffällt?

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich gilt:

Erben sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Erbschaft ist dem Finanzamt binnen 3 Monaten ab Kenntnis hiervon anzuzeigen.

Aber auch ohne Meldung erfährt das Finanzamt im Todesfall vom Vermögensübergang. Amtsgerichte, Behörden, Notare, Versicherungsunternehmen und Banken sind anzeigepflichtig, d.h. diese Institutionen müssen den Todesfall melden.

Insofern ist nicht davon auszugehen, dass die Sache "im Sande verläuft".

Einer Anzeige der Erbschaft bedarf es jedoch nicht, wenn ein Testament von einem deutschen Gericht eröffnet wird.

Sollte dem so sein, können Sie abwarten, ob das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung auffordert. (Dies unterbleibt regelmäßig dann, wenn die Erbschaft erkennbar innerhalb der Freibeträge bleibt, bei leiblichen Kindern 205.000,- €, bis zu einem Alter von 27 Jahren ggfs. auch mehr).

Solange Sie daher vom Finanzamt nicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert werden, brauchen Sie diese auch nicht abzugeben.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER