Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Versorgungsehe? Beamtenversorgungsrecht.

| 6. Juni 2015 20:13 |
Preis: 48€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Alexander Busch

Mein Beruf war Beamter. Habe nach Einritt in den Ruhestand nochmals geheiratet. Inzwischen dauert die Ehe über 5 Jahre an. Meine Frau war vor unserer Eheschließung ständig berufstätig und ist es bis zum heutigen Tag immer noch. Hat meine Frau im Falle meines Todes einen Anspruch auf eine Versorgung nach dem Beamtenrecht, oder handelt es sich hier um eine "Versorgungsehe"? Mein Ruhestandsgehalt beträgt 2100 Euro. Was würde meiner Frau zustehen, falls es dazu kommen sollte? Obwohl meine Frau immer berufstätig war, wird Ihre eigene Rente nicht mehr als 850 Euro beragen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Sofern Sie 5 Dienstjahre geleistet haben und länger als ein Jahr verheiratet waren, so liegt nicht einmal im Ansatz der Anschein einer Versorgungsehe vor.

Ihre Frau würde bei Ihrem Tod erhalten:

Sterbegeld in zweifacher Höhe des Ruhegehaltes sowie Witwengeld in Höhe von 55% des Ruhegehaltes

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 6. Juni 2015 | 21:40

Bitte zu meinem nochmaligem Verständnis: Ich war 42 Jahre Beamter, habe aber nach Eintritt meines Ruhestandes mit 66 Jahren nochmals geheiratet. Die Ehe besteht zwischenzeitlich über 5 Jahre. Gibt es denn da Witwengeld oder Unterhaltsgeld für meine Frau? Dank im Voraus!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juni 2015 | 08:19

Wenn Sie nach Erreichen des 66. Lebensjahres geheiratet haben, so erfolgt im Regelfall tatsächlich eine Prüfung. Hierbei wird u.a. der Altersunterschied und die Dauer der Ehe in Betracht gezogen. Schließt die Prüfung positiv ab, so kann Ihre Frau einen Unterhaltsbeitrag erhalten, welcher der Höhe nach bis zur Höhe des Witwengeldes gewährt werden kann.
Von einer Versorgungsehe geht man in der Praxis jedoch nur dann aus, wenn eine Ehe nach kurzer Zeit durch einen Tod des Beamten endet bzw. beendet wird. In einem solchen Fall wird vermutet, es handele sich um eine solche. Bei Ihnen liegt mit einer Ehedauer von 5 Jahren jedoch kein Anhaltspunkt hierfür vor.

Bewertung des Fragestellers 9. Juni 2015 | 15:40

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

5 Sterne absolut verdient. Antwort kam sehr schnell und ausführlich. Die Nachfrage wurde ebenfalls gut und schnell beantwortet. Den Anwalt kann ich gerne weiterempfehlen.

"