Mir ist bekannt dass der Versorgungsausgleich jedes Ehegatten nach dem Halbteilungssatz der während der Ehe erzielten Ansprüche geteilt wird.Auch der Beginn und das Ende der Ehezeitberechnung ist klar.
Ebenso unstrittig ist, dass für jedes Dienstjahr 1,79375 Prozentpunkte (höchstens 40 damit Gesamt 71,75%) berechnet werden.
Hier geht es nur um das Umrechnungprocedere des Beamten. Die Umrechnungspunkte der Ehefraus sind bekannt und spielen bei der Frage keine Rolle.
Beispiel Ehe 25 volle Dienstjahre a 1,79375 % bei einem Bruttolohn von 3400 Euro
25 x1,79375 =44,84% ---> geteilt durch 2 = 22,42%---> * 3400 = 762,28 Euro Übertrag
Soweit die Theorie:-Wie sieht die Praxis aus...
Hier wurde von einer Dienstzeit von 40 Jahren ausgegangen , künftig muss aber bis 67 gearbeitet werden (Beispiel 47 Dienstjahre). Da stimmt doch der Teilungsschlüssel 1,79375 nicht mehr .
Frage: Ist beim Versorgungsausgleich die längere Arbeitszeitz bis 67 schon berücksichtigt, bzw. was passiert wenn man wegen Dienstunfähigkeit früher in Pension geht. Anpassung an Rentenkasse?
Sehr geehrter Fragesteller,
der Betrag, den das Gericht als Versorgungsausgleich festlegt, ist nicht starr,sondern flexibel.
Der Ausgleichsbetrag wird bis zum tatsächlichen Ruhestand des ausgleichspflichtigen Beamten rückwirkend vom letzten Tag der Ehezeit an angepasst und zwar in dem Verhältnis, wie sich die Versorgungsbezüge erhöhen. Das bedeutet, dass sich der festgesetzte Betrag bei allgemeinen Anpassungen der Versorgungsbezüge ebenfalls entsprechend verändert.
Bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist der Berechnung des Ruhegehalts die erreichte Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe zugrunde zu legen.
Grundlage für die Regelungen ist das Beamtenversorgungsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller1. März 2015 | 10:06
Danke für die schnelle Rückantwort.
Die Dynamisierung bzw. Gehaltsanpassung sind mir bekannt, außer Beförderungen nach der Ehescheidung - die sind m.E.außen vor.
Mir ginge es aber mehr um das Berechnungprocedere im Hinblick auf Rente mit 67.
Mann heiratet nach 40 Dienstjahren und geht 7 Jahrs Später in Rente und lässt sich scheiden. Frau bekommt nichts, da ja die EHEzeit nicht in den 40 Jahre Dienstzeit liegt.
Nachfrage. Ist die Berechnung nicht auf die Pension mit 67 angepasst worden?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt1. März 2015 | 12:38
Sehr geehrter Fragesteller,
relevant wird das erst mit dem tatsächlichen Eintritt in die Rente. Dann wird ,wie in meiner Antwort beschrieben, entsprechend angepasst , die genaue Rechnung vorgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin