Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei dem Kauf der Kamera über ebay handelt es sich in der Regel um einen Versendungskauf gem. § 447 BGB
, da der Verkäufer sich durch den Kaufvertrag dazu verpflichtet hat, die Kaufsache nicht am Erfüllungsort (= Wohnsitz oder Niederlassung des Verkäufers) zu übergeben, sondern an einen davon verschiedenen Bestimmungsort (i.d.R. Wohnsitz des Käufers) zu versenden.
In diesem Fall hat der Verkäufer mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur den Kaufvertrag erfüllt, da das Gesetz in § 447 BGB
den Gefahrübergang auf den Zeitpunkt der Auslieferung vorverlegt.
Sie werden deshalb nicht daran vorbei kommen, den Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn Sie die Ware nie erhalten haben.
Nach §§ 426, 461 wird Ihnen aber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen DHL bzw. die Deutsche Post haben, denn diese hat das Paket nicht auftragsgemäß an Sie geliefert, sondern es ohne dazu berechtigt zu sein, bei einem Dritten abgeliefert. Wenn Sie diesen Dritten, der sich jetzt wahrscheinlich über seine
neue Kamera freut, nicht ausfindig machen können, sollten Sie also einen Schadensersatzanspruch gegen DHL geltend machen.
Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht