Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Versandrisko ebay

24. Februar 2005 23:10 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Nachricht: Hallo Habe mal eine Frage, ich habe eine Kamera gekauft bei ebay. Die hat auch der Verkäufer los gesendet, so der Beleg von Ihm. Ich habe keine Kamera bekommen, den ich habe keine Paket angenommen. Laut der DHL wurde das Paket bei einem Nachbar abgeben, laut Nachforschungsantrag konnte man die Unterschrift nicht lesen, oder man kann Sie nicht erkennen wer der Herr war. Der das Paket angenommen hat. Jetzt soll ich die Kamera bezahlen, das verstehe ich nicht ich habe keine Ware bekommen und soll jetzt die Ware bezahlen den der Verkäufer meint ich muss dafür zahlen??? Ich kann doch nichts bezahlen was ich nicht habe und die DHL kann nicht sagen wo das Paket ist, Sie hat eine Unterschrift das das Paket abgeben wurde. Aber das ist nicht meine Unterschrift, wie ist die Rechtslage??? Bitte um Rat, da ich nicht bereit bin für keine Ware zu bezahlen.

24. Februar 2005 | 23:24

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei dem Kauf der Kamera über ebay handelt es sich in der Regel um einen Versendungskauf gem. § 447 BGB , da der Verkäufer sich durch den Kaufvertrag dazu verpflichtet hat, die Kaufsache nicht am Erfüllungsort (= Wohnsitz oder Niederlassung des Verkäufers) zu übergeben, sondern an einen davon verschiedenen Bestimmungsort (i.d.R. Wohnsitz des Käufers) zu versenden.

In diesem Fall hat der Verkäufer mit der Übergabe der Kaufsache an den Spediteur den Kaufvertrag erfüllt, da das Gesetz in § 447 BGB den Gefahrübergang auf den Zeitpunkt der Auslieferung vorverlegt.

Sie werden deshalb nicht daran vorbei kommen, den Kaufpreis zu bezahlen, auch wenn Sie die Ware nie erhalten haben.

Nach §§ 426, 461 wird Ihnen aber ein Anspruch auf Schadensersatz gegen DHL bzw. die Deutsche Post haben, denn diese hat das Paket nicht auftragsgemäß an Sie geliefert, sondern es ohne dazu berechtigt zu sein, bei einem Dritten abgeliefert. Wenn Sie diesen Dritten, der sich jetzt wahrscheinlich über seine neue Kamera freut, nicht ausfindig machen können, sollten Sie also einen Schadensersatzanspruch gegen DHL geltend machen.

Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(919)

Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER