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Verpflichtung zur Einstellung von Pflegenden-Vertretung?

18. Januar 2020 10:53 |
Preis: 32,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Hallo,
ich habe einen Sohn mit einer Behinderung.
Wir haben nun nach langer Suche eine junge Frau gefunden, die sich vorstellen könnte, ihn 1-2 Mal pro Monat zu betreuen, um uns zu entlasten oder Termine wahrzunehmen, bei denen er nicht dabei sein kann. Die Termine dazu besprechen wir gemeinsam, je nachdem, wann sie Zeit hat.
Sie selbst arbeitet viel mit Menschen mit Behinderungen und macht auch eine Ausbildung in diesem Bereich.
Wir würden ihr eine Aufwandsentschädigung durch die Verhinderungspflege der Krankenkasse bezahlen, ich denke, es wären im Monat ca 100 Euro.
Nun meine Frage: Muss ich die Dame einstellen und wäre damit quasi ihr Arbeitgeber oder reicht es aus, wenn sie die Einnahmen so in ihrer Steuererklärung angibt? Ich möchte keine Probleme bekommen wegen Schwarzarbeit oder ähnlichem.

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Es kommt darauf an, ob die Dame noch andere Auftraggeber hat, für die sie tätig ist. Dann könnte sie Ihnen Rechnungen schreiben.

Wenn dies nicht der Fall ist und sie der einzige Auftraggeber wären, so müssen Sie die Dame einstellen. Bei dem Umfang der angegebenen Tätigkeit ist ein Mini Job denkbar.

Ich hoffe ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt
Rechtsanwältin

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