Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Ein zukünftiger Arbeitgeber kann die Bewerbung einer Schwangeren jedenfalls nicht unter Berufung darauf, dass sie auf der ausgeschriebenen Stelle wegen eines gesetzlichen Beschäftigungsverbots (zunächst) nicht einsetzbar sei, ablehnen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Sie Ihre Partnerin auch einstellen dürfen, wenn diese sich im Mutterschutz befindet. Dies ist rechtlich erlaubt und wäre dann krankenversichert.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
René Piper
Rechtsanwalt
18. Oktober 2018
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10:43
Antwort
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