Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Verboten sind in Deutschland Schneeballsysteme nach Paragraph 16 Abs. 2 UWG.
Dies wäre konkret bei Ihnen zu prüfen.
Zudem dürfen Sie nicht für Glückspiele werben bzw. diese bewerben - auch das ist nicht zulässig.
Auch haben Sie das JSchG einzuhalten!
Da Sie sicher noch Funktionen verwenden, die ich hier natürlich nicht sehen kann, sind ggf. noch mehr Gesetze einzuhalten. Auch ist obige Aufzählung nicht abschließend- kann auch gar nicht, das ist konkret in einem rechtlichen Gespräch zu klären!
Ebenso brauchen Sie Agbs, Datenschutzerklärung, müssen die Dsgvo einhalten.
Wenn Sie wirklich eine solche App planen, kommen Sie um eine konkrete Prüfung durch einen Anwalt nicht herum!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau RAin ,
ich habe mir den Paragrafen 16 Abs 2 UWG mal angesehen. Dieses trifft überhaupt nicht auf meine App zu. Es handelt sich lediglich um eine Prämie, die der beste in der Rankingliste erhalten soll. Kein Spieler bekommt hier einen Vorteil, wenn er andere Spieler dazu animiert die App zu kaufen. Die anderen Punkte sind bei mir gewährleistet:
Die App ist erst ab 18 erhältlich AGBs und DSGVO werden auch berücksichtigt. Oder habe ich den p 16 UWG missverstanden ?
Wenn das was Sie schreiben so ist, dann kann sein, dass kein Schneeballsystem vorliegt. Sichere Angaben können aber erst nach konkreter Kenntnis der App gemacht werden, so basiert das nur auf Ihren Angaben.