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Sehr geehrter Fragesteller,
grds. Sind Links auf Seiten erlaubt, die keinen rechtswidrigen Inhalt haben. Diese Regelung bezieht sich auch auf ausländische Seiten. Bei den von Ihnen benannten Seiten gehe ich davon aus, dass diese auch entsprechende legale Dienstleister sind.
Sofern Sie mit den Verlinkungen Gewinn erwirtschaften wollen, also Geld verdienen wollen, handeln Sie gewerblich. Grds. Ist hierfür auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich, sofern beabsichtigt ist, die Tätigkeit auf Dauer durchzuführen. Nur, wenn es sich um marginale Umsätze und auch Gewinne handelt, was bei Ihnen ein Grenzfall sein könnte, reicht es aus die Einkommen sodann in der Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit anzugeben. Allerdings empfehle ich grds. eine Gewerbeanmeldung. Dabei ist als "Gewerbe" jede selbstständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit definiert.
Sie können bis zu einem Freibetrag in Höhe von 365,00 Euro monatlich familienversichert bleiben.
Rückfrage vom Fragesteller
23.07.2011 | 15:59
Sehr geehrter Herr Joachim,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Gestatten Sie mir eine Nachfrage: Die genannten Forex Broker sind legale Dienstleister. Dort ist der Devisen-, Aktien, und Rohstoffhandel möglich.
Mit geht es darum, dass ja z.B. Werbung für Online-Casinos, Pokerrooms, Sportwetten usw. verboten ist, weil diese Betätigungen in Deutschland nicht erlaubt sind.
Devisenhandel (mit seinem deutlichen Verlustrisiko) und entsprechend auch die Werbung dafür sind aber nicht verboten, verstehe ich das so richtig?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24.07.2011 | 12:04
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Grds. gehe ich davon aus, dass diese Betätigungen in Deutschland erlaubt sind, nichts anderes machen ja deutsche Banken auch, indem Sie Aktien und Fonds als Vermittler anbieten. Insofern gehe ich davon aus, dass hier ein Verbot in Deutschland nicht besteht.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße