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Verkauf PV Anlage / Betriebsveräußerung im Rahmen eines Immobilienverkaufes

| 15. März 2016 12:25 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


14:01

Zusammenfassung

Handelt es sich bei dem Verkauf meiner Photovoltaikanlage um eine Betriebsveräußerung im Ganzen und wie wird der Veräußerungsgewinn berechnet?

Es handelt sich bei dem Verkauf Ihrer Photovoltaikanlage um eine Betriebsveräußerung im Ganzen, da die Anlage die wesentliche Betriebsgrundlage war. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Buchwerts des Betriebsvermögens, Verkaufskosten und nicht übernommenen Verbindlichkeiten.

Hallo, eigentlich dachte ich, da Steuer 2014 bereits Bescheid erhalten sei alles erledigt. Jetzt hat wohl, aufgrund der Steuer der neuen Eigentümer mein altes FA den Fall wieder aufgenommen, vermutlich wegen der UmSt.

Fakten:
Hausverkauf inkl. Photovoltaikanlage (PV Anlage) 2014. Im beurkundeten Vertrag werden als Preis für die PV 10.000€ angeben, damals um die neuen Eigentümer etwas zu entlassen, im Nachhinein wohl etwas voreilig.

"Die Photovoltaikanlage wurde bei der Bemessung des in §4 genannten Kaufpreises mit 10.000 € bewertet." (mehr steht nicht im KV in Sachen PV Anlage)

Nun verlangt das FA die Mitteilung des Aufgabengewinnes der im Nachhinein sich noch auf unsere EkSt aufgerechnet wird und zu einer Nachzahlung führt.

Nun die Fragen dazu:

1) Bezgl. des Veräußerungsgewinnes/Verlustes:
a) Handelt es sich hier um den Verkauf einer PV Anlge oder um eine Betriebsveräußerung im Ganzen? Der wesentliche und einzige Bestandteil der "Firma" ist abgegeben. Das Gewerbe als Kleinunternehmer das man im Rahmen des privaten Betriebes einer PV Anlage betreibt ist abgegeben. Es gibt keine besondere Vereinbarung mit den neuen Hauseigentümern. Kann ich bei der Betriebsveräußerung Restschulden bis zur Übergabe gegenzeichnen, dann würde sogar ein Verlust rauskommen. Wir hatten uns für den Kauf 9.000€ geliehen. Nachweis kann durch Auszüge der Überweisungen an den Darlehensgeber erfolgen.

b) Sollte eines Betriebsveräußerung im Ganzen nicht möglich sein kann würde dann die Gewinnermittlung aus dem Verkauf der PV Anläge 10.000 € ./. Buchwert ./. Werbungskosten ./.

2) Zur Umsatzsteuer
Die UmSt. wurde 2013 beim Kauf vom Kaufpreis voll gezogen. Vermutlich bekommt das FA jetzt einen Teil zurück. Dazu die Fragen:

a) wenn das klappt mit der Betriebsveräußerung im Ganzen ist dann auch die Rückzahlung eines Teiles der UmSt. fällig?

b) wie kann ich sonst die UmSt. Rückzahlung vermeiden?

Danke schon einmal für die Antworten auf meine Fragen!




15. März 2016 | 13:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen nach erster summarischer Prüfung der Rechtslage wie folgt beantworten:

1.a. Eine Betriebsveräußerung i.S.d. § 16 EstG liegt vor, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen des Betriebes oder des Teilbetriebes in einem einheitlichen Vorgang auf einen Dritten entgeltlich übertragen werden.

Da hier die PV-Anlage alleinige Grundlage des Betriebes war, ist meiner Auffassung nach von einem Verkauf der wesentlichen Betriebsgrundlage i.S.d. § 16 EStG auszugehen.

Werden nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übertragen, so gefährdet dies die steuerliche Begünstigung des Veräußerungsgewinns (vgl. Bundesfinanzhof, Urt. v. 17.7.2008 - X R 40/07 ). Dies scheint mir hier aber nicht der Fall zu sein.

b. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem erzielten Verkaufspreis abzgl. des Buchwert des Betriebsvermögens, abzgl. Verkaufskosten, abzgl. vom Dritten nicht übernommene Verbindlichkeiten.

2. Eine betreibsveräußerung i.S.d .§ 16 EStG ist Umsatzsteuerneutral. Hier wäre also keine USt fällig.

Dies ergibt sich auch aus dem Umstand, dass die PV-Anlage nach dem Verkauf weiter betrieben wurde. Auch dieses Kriterium, um zu einer Umsatzsteuerneutralität zu kommen, wurde erfüllt.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2016 | 13:43

Vielen Dank für die Antwort.

Bezgl. der UmSt. die ich mir beim Kauf der Anlage (KP 10.000 Brutto = 8.403,36 € ergibt eine UmSt. von 1.596,64 Euro. Kauf Mitte 2013, Verkauf/Übergabe zum 1.1.2015. Im Immobilien KV wurde nichts von UmSt. erwähnt nur die 10.000€. Die Anlagen werden ja auf 20 Jahre abgeschrieben. Muss ich nun einen Teil der UmSt. erstatten?

Danke schon einmal für die neuerliche Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. März 2016 | 14:01

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

beim Kauf der PV-Anlage war in der Tat USt zu bezahlen. Bei der Betriebsveräußerung, die oraissetzungen des § 16 EstG liegen meiner Auffassung nach vor, ist dagegen keine USt für den Gesamtvorgang fällig.

Ich sehe daher keine Veranlassung davon auszugehen, dass Sie USt erstatten sollten.

Mit freundlichen Grüßen

Alex Park

Bewertung des Fragestellers 15. März 2016 | 14:28

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