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Verkauf Eigentumswohnung Spekulationsfrist

| 15. Dezember 2019 12:49 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Elisabeth v. Dorrien

Guten Tag,

in 2015 habe ich eine Eigentumswohnung gekauft. Im Zeitraum 2015 - 2018 wurde diese vermietet.
Am 28.12.2018 habe ich diese selbst bezogen. Meine Frage : wann kann ich meine Wohnung steuerfrei verkaufen, wie werden die Randjahre in Ansatz gebracht.

Beste Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die sog. "Eigennutzung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren" erfordert nicht, dass der Steuerpflichtige das Gebäude über drei volle Kalenderjahre bewohnt haben muss. Tatsächlich ist § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG bereits dann erfüllt, wenn Sie die ETW ein einziges volles Kalenderjahr und jeweils einen Tag im vorangegangenen Jahr und einen im Veräußerungsjahr zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben d. h. die beiden Randjahre müssen lediglich "angeschnitten" sein.

Entscheidend ist das Verpflichtungsgeschäft (notarielle Kaufvertrag), also nicht die dingliche Übergabe (Eintragung ins Grundbuch).

Wenn Sie also Anfang 2020 die ETW verkaufen, können Sie dies ohne Anfall von Spekulationssteuer tun.

Nähere Erläuterungen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums: BMF vom 5.10.2000 (BStBl I 2000 S. 1383).

Mit freundlichem Gruß!

Elisabeth v. Dorrien
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 16. Dezember 2019 | 10:28

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