Sehr geehrte Damen und Herren,
ob Ihre Frau (oder doch Sie) die Forderung bezahlen müssen, hängt davon ab, wie die Vereinbarung formuliert wurde. Es kann sein, daß Ihre Frau einen Schuldbeitritt erklärt hat. Dann wäre sie - wie Sie - verpflichtet die Schulden abzutragen. Wenn Ihre Frau hingegen nur für Sie zahlt (ohne selbst verpflichtete) zu sein, dann muß sie auch nicht weiterzahlen. Dies ändert aber nichts daran, daß
Hinsichtlich der Verjährung sieht es wie folgt aus:
Die Verjährung beginnt neu durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder ein Anerkenntnis in anderer Weise oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
Das bedeutet für Sie:
Die Teil- bzw. Abschlagszahlung führen zu einem Anerkenntnis, das die Verjährung von neuem beginnen läßt. Insofern sehe ich wenige Möglichkeiten sich auf Verjährung zu berufen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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