Sehr geehrter Fragesteller, gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Natürlich besteht immer die Möglichkeit mit einem Gläubiger eineVergleichsvereinbarung zu schliessen. Die Bereitschaft einer Bank einenVergleich zu schlissen steigt natürlich mit der angebotenen Zahlung. Strategisch könnte man so vorgehen, dass man der Bank eine Einmalzahlunganbietet, den Rest in Raten und im Gegenzug um einen Teilverzicht bittet. Zur Höhe des Angebotes sollte man folgendes zugrunde legen:Die Bank bewertet ein Objekt mit einem gewissen Sicherheitenansatz. DieserSicherheitenansatz ist für die Bank oft der maßgebliche Betrag den es zurealisieren gilt. Die Bank wird einen Vergleich nur dann akzeptieren, wennsie darin zumindest dass realisieren kann, was sie auch im Rahmen ihresAnsatzes (meist der in Zwangsversteigerung zu erzielende Erlös, ca. 70 %des Verkehrswertes) erzielen kann. Wenn die Bank also durch Ihre Zahlung so gestellt wird, wie sie auchangesichts der Sicherheiten bei einer Verwertung gestellt würde, liegen dieChancen gut, einen Vergleich zu erreichen. Die Bank prüft natürlich auch,ob der Schuldner imstande wäre weitergehende Zahlungen zu leisten, da sieeine Rechtfertigung benötigt, wenn sie auf Beträge verzichtet. Sie sollten vor diesem Hintergrund prüfen, wie hoch Ihr Angebot sein kann.
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Diese Antwort ist vom 14.01.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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