Vereinsrecht / Vereinsauflösung
| 17. September 2015 18:32
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in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwälte/innen,
ich benötige mal kurz juristische Hilfe bei einer vereinsrechtlichen Sache.
Wir, eine Gruppe aus 7 Leuten haben im Jahr 2014 über einen Notar eine Vereinsanmeldung vorgenommen. Der Lauf diese Sache sieht vor, dass das Amtsgericht, das Finanzamt sowie die IHK mit einbezogen werden.
Da unser Verein etwas „speziell" ist, kamen Briefe mit Zweifeln der o.g. Ämter/Behörden, dass die Satzung nicht einem Idealverein entspräche und damit als e.V. nicht eintragungsfähig sei.
Lediglich die IHK konnte ich letztlich davon überzeugen, dass unsere Satzung einem Idealverein entspricht.
Nach langem hin- und her kam dann im Frühjahr dieses Jahres vom Amtsgericht ein Beschluss, dass die Eintragung ins Vereinsregister zurückgewiesen wird.
Wir, die 7 Gründer haben dann (per Email) beschlossen, dass wir die Vereinssache bleiben lassen, weil es zu anstrengend ist, nach über einem Jahr immer noch mit den Behörden herumzustreiten.
Einziger Knackpunkt: das Finanzamt will, dass der Verein aufgelöst werden muss (sonst will man uns steuerlich einstufen als nicht e.V.)
Ich schrieb dem Finanzamt, was ich/wir tun müssen, um aus der Finanzamtsache herauszukommen, die schrieben:
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…in Anlehnung an das o.g. Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass der o.g.Verein aufgelöst werden muss.
Die Auflösungsformalitäten entnehmen Sie bitte den Vorschriften Ihrer eigenen Satzung. Der entsprechende Auflösungsbeschluss muss in Kopie vorgelegt werden …
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Hier auch nochmals die zwei Paragraphen aus unserer Satzung:
§ 14 (Vorstand)
Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB
besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden und dem/der Kassierer/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Ein Vorstandsmitglied ist berechtigt, den Verein alleine zu vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
§ 16 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an XXXXXXX in XXXXX, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Oder an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung.
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Außer den 7 Gründern gibt es keine Mitglieder und kein Vereinsvermögen, kein Bankkonto, nichts.
MEINE FRAGEN:
- Müssen alle Gründungsmitglieder einen Beschluss unterschreiben, dass der Verein aufgelöst wird? Da einige der Gründungsmitglieder derzeit im außereuropäischen Raum beruflich wohnen wird dies schwierig. Oder kann ich als „Vorstand" mich auf §14 der Satzung berufen und ALLEINE die Auflösung des Vereins beschließen?
- Oder wie gehe ich am besten vor?
Vielen Dank für eine Antwort