Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Etwaige Satzungsänderungen sind unter Beifügung einer aktualisierten kompletten Satzung bei dem zuständigen Gericht mit notariell beglaubigter Unterschrift der Vorstandsmitglieder anzumelden. Zudem muss auch eine Abschrift des Protokolls der Versammlung beigefügt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für Ihre Antwort. Aber auf das Thema Namensänderung sind Sie noch nicht eingegangen. Deshalb frage ich noch mal nach:
Nehmen wir an, dass es sich bei dem Verein um einen Fan-Club handelt, und zwar um den von Susi Schmidt. Nun will man in Zukunft den Verein umbenennen, nämlich z.B. in Fritz Müller- und Susi Schmidt-Fan-Club. Die alte Satzung bleibt aber unverändert, warum auch immer.
Reicht hier ein einfacher Mitglieder- bzw. Vorstandsbeschluss, ohne die Notwendigkeit einer notariellen Beglaubigung? Das Gericht wird natürlich von den Vereinsmitgliedern bzw. Vorstand informiert.
Die Namensänderung impliziert doch eine Satzungsänderung, da der Name des Vereins in der Satzung genannt ist und bedarf ebenfalls der notariellen Beglaubigung der Unterschrift der Vorstandsmitglieder. Ob für die Namensänderung als solche ein "einfacher" Mitgliederbeschluss bzw. Vorstandsbeschluss ausreicht, richtet nach der jeweiligen Regelung in der Satzung.