Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Entscheidung, ob das Schützenfest selbst organisiert oder an einen Festwirt verpachtet wird, kann als eine Frage der "üblichen Geschäftsführung" angesehen werden. In der Regel liegt die Entscheidung über solche Angelegenheiten beim Vorstand des Vereins. Allerdings kann die Mitgliederversammlung oder Generalversammlung den Vorstand durch einen Beschluss dazu auffordern, das Fest selbst zu organisieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein solcher Beschluss nicht bindend ist und der Vorstand immer noch das letzte Wort hat. Der Vorstand hat die Pflicht, im besten Interesse des Vereins zu handeln, und wenn er der Meinung ist, dass die Selbstorganisation des Festes nicht im besten Interesse des Vereins ist (zum Beispiel aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands oder des Risikos), kann er sich gegen den Beschluss der Mitgliederversammlung entscheiden, es sei denn, die Satzung sieht hier etwas anderes vor.
Es wäre ratsam, diese Angelegenheit in einer offenen Diskussion mit allen Beteiligten zu klären, um zu einer Lösung zu kommen, die im besten Interesse des Vereins ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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