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Verein: Kann ein Vorstand beauftragt werden, wie er ein Fest zu organisieren hat?

3. November 2023 11:45 |
Preis: 40,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Es geht um einen Schützenverein, und hier um die zentrale Veranstaltung des Vereins, das Schützenfest. Das Fest wird jährlich gefeiert und läuft kostendeckend, d.h. ohne großen Gewinn ab, was so gewollt ist und den Verein nicht finanziell gefährdet.

Bisher wurde die Bewirtung des Festes vom Vorstand an einen Festwirt verpachtet, der einen Pachtpreis entsprechend des Bier-Absatzes zahlt und sich um die komplette Organisation hinsichtlich Bewirtung kümmert.

Eine andere Möglichkeit wäre es, das Fest selbst zu organisieren und für die Bewirtung ein Team anzuheuern. Der Verein würde dann als Arbeitgeber auftreten, hätte aber zudem einen vielfach höheren Aufwand. Das Fest würde in diesem Fall voraussichtlich mehr Gewinn für den Verein erwirtschaften, so dass z.B. der Bierpreis gesenkt werden könnte.

Frage nun: Kann die Generalversammlung den Vorstand beauftragen ("zwingen"), des Fest selbst zu organisieren, oder fällt das unter die "übliche Geschäftsführung", die der Vorstand selbst entscheidet und bestimmt?

Vielen Dank!

3. November 2023 | 12:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Entscheidung, ob das Schützenfest selbst organisiert oder an einen Festwirt verpachtet wird, kann als eine Frage der "üblichen Geschäftsführung" angesehen werden. In der Regel liegt die Entscheidung über solche Angelegenheiten beim Vorstand des Vereins. Allerdings kann die Mitgliederversammlung oder Generalversammlung den Vorstand durch einen Beschluss dazu auffordern, das Fest selbst zu organisieren.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein solcher Beschluss nicht bindend ist und der Vorstand immer noch das letzte Wort hat. Der Vorstand hat die Pflicht, im besten Interesse des Vereins zu handeln, und wenn er der Meinung ist, dass die Selbstorganisation des Festes nicht im besten Interesse des Vereins ist (zum Beispiel aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands oder des Risikos), kann er sich gegen den Beschluss der Mitgliederversammlung entscheiden, es sei denn, die Satzung sieht hier etwas anderes vor.

Es wäre ratsam, diese Angelegenheit in einer offenen Diskussion mit allen Beteiligten zu klären, um zu einer Lösung zu kommen, die im besten Interesse des Vereins ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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