Sehr geehrte Fragestellerin,
der Verein ist handlungsfähig, solange er gesetzlich nach außen vertreten werden kann, d.h. solange ein Vorstand im Sinne des § 26 BGB
besteht.
Dieser Vorstand kann, muss aber nicht aus mehrern Personen bestehen. Die nähere Ausgestaltung erfolgt durch die Vereinssatzung (§ 58 BGB
). Der Satzung, die hier nicht bekannt ist, muss wird auch zu entnehmen sein, ob der Kassierer diesem Vorstand angehören muss. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kassierer dem Vorstand angehören muss, dies kann sich aber wie gesagt aus der Satzung ergeben.
Da Sie von einem Gesamtvorstand sprechen, ist zu vermuten, dass es in Ihrem Verein einen geschäftsführenden Vorstand i.S. des § 26 BGB
und einen (erweiterten) Gesamtvorstand gibt. Probleme mit der Vertretung nach außen können sich dann ergeben, wenn ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes sein Amt niederlegt.
Für diesen Fall sollte die Satzung entsprechend ausgestaltet sein, z.B. Neuwahl eines Ersatzmitgliedes im Rahmen einer dann einzuberufenden Mitgliederversammlung oder (bei kurzer Restdauer der Amtsperiode des Vorstands) Bestimmung eines Ersatzvorstandsmitgliedes für die restliche Amtsperiode durch den Restvorstand.
Mit freundlichem Gruss
RAin Lausch
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Lausch
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Sehr geehrte Frau Lausch,
vielen Dank für die rasche Beantwortung meiner Fragen. Hier noch eine Nachfrage: In unser Satzung ist der Vorstand folgendermaßen festgelegt: 1.Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister (Kassier), Schriftführer, und mindestens ein Beisitzer.
Ist es möglich die Satzung dahingehend zu ändern, dass der Kassier nicht im (Gesamt-)Vorstand ist?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kassenführer dem Vorstand angehören muss. Sie können die Satzung also theoretisch entsprechend ändern. Ob dies tatsächlich sinnvoll ist (besondere Vertrauensstellung, notwendige Zusammenarbeit mit dem Vorstand, Kontinuität der Arbeit, Haftungsfragen) ist meines Erachtens fraglich.
Mit freundlichem Gruss
RAin Lausch