Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst sollte das Kind medizinisch und vor allem psychologisch betreut werden.
Es muss dann geprüft werden, inwieweit die Aussagen zutreffend sind.
Eine Mitteilung an das Jugendamt vorab kann schon erfolgen.
Wenn es aber schon vorher Gewalt gegenüber dem Kind gab, dann sollte der Umgang unbedingt untersagt werden.
Darüber hinaus unterbinden Sie jeglichen Kontakt des Kindes mit dem Kindsvater.
Wenn sich die neuerlichen Behauptungen bewahrheiten, dann sollte auch gerichtlich beantragt werden, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen und Ihnen das alleinige Sorgerecht zu übertragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wie untersage ich den Umgang? Selbst oder per Anwalt?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie verweigern ganz einfach den Umgang zwischen Vater und Kind und lassen ihn seine Umgangstermine nicht mehr wahrnehmen.
Man muss das also nicht mal schriftlich oder anwaltlich machen, sondern einfach nur faktisch.
Mit freundlichen Grüßen