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Verdacht auf Misshandlung

| 14. August 2012 14:53 |
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Familienrecht


Beantwortet von


15:39

Mein Kind (jetzt 3 Jahre) erbricht, klammert etc. nach dem Umgang mit anderen Elternteil und sagt, "Ich will bei dir bleiben!"
Anfangs dachte ich an Verlustängste.
Wir sind durch Gewaltanwendung des anderen Elternteils vor und gegenüber dem Kind getrennt.
Andere Elternteil hat psychische Erkrankung.
Kind erzählte mir jetzt, dass der andere Elternteil ihm weh getan hat und zwar im Po mit den Fingern...
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Damit habe ich überhaupt nicht gerechnet!
Kann ich dem anderen Elternteil ein Umgangs- und Kontaktverbot aussprechen? Rechtfertigt diese Tat auch ein Sorgerechtsentzug?

14. August 2012 | 15:10

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Zunächst sollte das Kind medizinisch und vor allem psychologisch betreut werden.

Es muss dann geprüft werden, inwieweit die Aussagen zutreffend sind.

Eine Mitteilung an das Jugendamt vorab kann schon erfolgen.

Wenn es aber schon vorher Gewalt gegenüber dem Kind gab, dann sollte der Umgang unbedingt untersagt werden.

Darüber hinaus unterbinden Sie jeglichen Kontakt des Kindes mit dem Kindsvater.

Wenn sich die neuerlichen Behauptungen bewahrheiten, dann sollte auch gerichtlich beantragt werden, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen und Ihnen das alleinige Sorgerecht zu übertragen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 14. August 2012 | 15:28

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Wie untersage ich den Umgang? Selbst oder per Anwalt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. August 2012 | 15:39

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Sie verweigern ganz einfach den Umgang zwischen Vater und Kind und lassen ihn seine Umgangstermine nicht mehr wahrnehmen.

Man muss das also nicht mal schriftlich oder anwaltlich machen, sondern einfach nur faktisch.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 14. August 2012 | 18:15

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Nochmals vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.
Nun kenne ich meinen Weg...

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 14. August 2012
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