Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie den Vertrag fristgemäß gekündigt haben, kann das Sonnenstudio für die Zeit nach dem im Kündigungsschreiben angegebenen Vertragsende kein Geld mehr fordern. Diese Forderung wäre daher ungerechtfertigt und kann abgelehnt werden.
Das Problem ist allerdings, dass Sie den fristgemäßen Zugang Ihres Kündigungsschreibens beim Sonnenstudio im Streitfall vor Gericht beweisen müssten. Wenn Sie die Kündigung nur per einfachem Brief (also nicht per Einschreiben o.ä.) verschickt haben, dürfte dies schwierig sein. Wenn Sie aber sowohl das Versenden des Briefes als auch der E-Mail nachweisen können, könnten Sie das Gericht ggf. überzeugen.
Wenn Sie den Zugang der Kündigung nicht beweisen können und das Sonnenstudio Ihnen wie behauptet Mahnungen geschickt hat (dies müsste der Betreiber des Sonnenstudios nachweisen), war die Einschaltung des Inkassobüros und die darauf beruhenden zusätzlichen Kosten grundsätzlich gerechtfertigt. Ansonsten wäre dies auch ohne vorherige Mahnung zulässig, wenn ein gemäß Kalender bestimmbarer Termin für die Zahlung vertraglich vereinbart wurde (z.B. Zahlung zum 1. jedes Monats), § 286 Absatz 2 BGB
.
Kurz gesagt: Wenn Sie den Zugang der Kündigung nicht nachweisen können, wird es schwer, sich gegen die Forderung des vereinbarten Entgelts zu wehren. Sie sollten dann aber prüfen, inwieweit eine automatische Verlängerung bei Nichtkündigung wirksam erfolgt ist und auf jeden Fall noch eine weitere Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Termin nachweisbar erklären, damit keine weiteren Forderungen auflaufen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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