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Vaterschaftsanerkennung vom EX Freund

| 21. August 2012 19:24 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Das Problem, das ich Ihnen schildern möchte ist folgendes:
ich habe meinen Ex Freund als ich schwanger war kennengelernt ich war damals im 17te Woche,er hat die Vaterschaftsanerkennung für mein Sohn gemacht,
nach 1 Jahr zusammen leben gingt nicht mehr und ich musste mich von ihn trennen,aber trotzdem Kontakt wegen unserem Kind gehalten ,wenn er keine Frau hatte war immer ich musste mit ihm schlafen oder wieder mit ihm eine Beziehung führen weil er mir geholfen hatte,obwohl ich momentan von jemand anders schwanger bin ist für ihn egal;ich soll mit ihm schlafen oder geht er sagen dass mein Sohn nicht von ihm was er dann gemacht hat,mein Sohn ist jetzt 3Jahre alt und mein frage ist ob er die Vaterschaftsanerkennung abschaffen kann, obwohl er von Anfang wusste,dass ich schwanger war als er die Anerkennung machte?Außerdem habe ich eine Fiktion Aufenthaltserlaubnis gekriegt und keine §28" mutter von einem deutscher Kind " mehr und den Ausländerbehörde verlangt ein DNA test bevor ich ein normaler Aufenthalt wieder kriege was kann ich tun?
Ich danke Ihnen schonmal im voraus für Ihre Antwort!

21. August 2012 | 20:33

Antwort

von


(1107)
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:

Zunächst denke ich Sie sollten sich von Ihrem Ex-Freund nicht erpressen lassen, das dürfte auf längere Sicht wohl kaum eine Perspektive für Ihr weiteres Leben bieten.

Zu Ihrem Rechtsproblem:

Wenn Ihr Ex-Freund die Vaterschaft anerkannt hat, dann ist dies zunächst rechtlich gültig.

Dies ist in der Rechtsprechung eindeutig bestätigt worden: Gemäß § 1592 BGB ist Vater des Kindes, wer die Vaterschaft anerkannt hat.

Auch wenn der Mann weiß, daß er nicht Vater des Kindes ist und die Vaterschaft bewußt wahrheitswidrig anerkennt, ist die Anerkennung nicht unwirksam (Kblz FamRZ 07, 2096 ).

Mit anderen Worten: Die Vaterschaft ist zunächst rechtlich gültig, wenn Ihr Ex-Freund die Vaterschaft anerkannt hat.

Allerdings gibt es die Möglichkeit, daß Ihr Ex-Freund die Vaterschaft gemäß § 1599 BGB anfechtet. Die Anfechtungsfrist beträgt 2 Jahre.

Dazu muß Ihr Ex-Freund in einem gerichtlichen Verfahren nachweisen, daß er nicht der Vater des Kindes ist. Dies wäre in einem gerichtlichen Verfahren zu klären.

Bis ein gerichtliches Verfahren also das Nichtbestehen der Vaterschaft ergibt, wäre Ihr Ex-Freund weiterhin der Vater des Kindes.

Das Verfahren müßte daher von Ihrem Ex-Freund eingeleitet werden, ansonsten ändert sich zunächst nichts.

Zu dem weiteren Vorgehen bzgl. des Aufenthaltsrechts würde ich Ihnen raten einen Fachanwalt im Ausländerrecht zu kontaktieren, der dann ggf. Akteneinsicht beantragen kann.

Hier wäre zunächst Ihr gegenwärtiger Titel zu überprüfen und die Grundlage auf der die Ausländerbehörde überhaupt einen DNA-Test verlangt.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
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E-mail: tsmack@t-online.de



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Danke mehr Mals danke seit 2 Woche habe ich Schlafstörung und Essstörung obwohl ich schwanger bin aber mit dieser Antwort werde ich heute weider schlafen können, es fehlt mir die Wörter mein Gefühl zu erklären, ich glaube einfach nicht noch Dankeschön oje ich bin endlich frei von Erpressung

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Danke mehr Mals danke seit 2 Woche habe ich Schlafstörung und Essstörung obwohl ich schwanger bin aber mit dieser Antwort werde ich heute weider schlafen können, es fehlt mir die Wörter mein Gefühl zu erklären, ich glaube einfach nicht noch Dankeschön oje ich bin endlich frei von Erpressung


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