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Urlaubs/Weihnachtsgeld

20. August 2007 21:00 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Problem:
ich wurde zum 30.03.2003 gekündigt.Für diese 3 Monate habe ich auch mein Weihnachts/Urlaubsgeld bekommen.
Ab 01.04.2003 habe ich bei dem selben AG einen neuen Anstellungsvertrag mit einer monatlichen flexiblen Arbeitszeit von 20 Std. mit einem Brutto/ Nettogehalt von 165€ bekommen. Alle Betriebsangehörige bekamen für die Jahre 2003, 2004, 2005 und 2006 ihr Weihnachts/Urlaubsgeld nur ich nicht. Nach meiner Meinung eine Ungleichbehandlung.
Frage: Steht mir in diesem Fall, als Geringverdiener eine Zahlung zu? Wenn ja,für wieviel Jahre muß nachgezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen

20. August 2007 | 21:58

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

geringfügig beschäftigte Mitarbeiter dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitmitarbeiter. Wenn der Arbeitgeber Urlaubs- und Weihnachtsgeld an die Vollzeitmitarbeiter zahlt, können Sie eine anteilige Zahlung im Verhältnis Ihrer Arbeitsstunden verlangen.

Nach den gesetzlichen Regelung verjährt Ihr Anspruch nach drei Jahren. Für 2003 werden Sie daher keine Nachzahlung mehr verlangen können, sofern die Verjährung nicht gehemmt wurde; die weiteren Ansprüche ab 2004 können Sie geltend machen. Häufig enthalten Arbeitsverträge oder Tarifverträge zudem aber Ausschlussklauseln, nach denen Ansprüche verfallen, wenn Sie nicht in bestimmten Fristen geltend gemacht werden. Sie sollten insoweit Ihren Arbeitsvertrag / Tarifvertrag durchsehen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben. Für ein ergänzende Prüfung und Übernahme Ihrer Interessenvertretung stehe ich unter den oben angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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