Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand ihres Einsatzes und der gegebenen Informationen wie folgt beantworte:
I.
In der Tat kommt bei dem durch sie geschilderten Sachverhalt ein strafbares Verhalten gemäß § 267 StGB
, Urkundenfälschung in Betracht.
Dies setzt das Herstellen und/oder Gebrauchen einer unechten Urkunde zur Täuschung im Rechtsverkehr voraus.
Bei dem Vertrag für das mobile Surfen handelt es sich um einer Urkunde. Der Tatbestand des Verfälsche setzt voraus, dass eine Urkunde hergestellt wird, bei welcher die in ihr Verkörperte Erklärung nicht von dem herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Dies ist hier auch der Fall, da Fr. X nie einen solchen Vertrag abgeschlossen hat und dies auch nicht wollte.
§ 267 StGB
sieht für die Urkundenfälschung eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.
II.
Durch Ihr Verhalten haben Sie wohl auch den Tatbestand des Betrugs verwirklicht.
Sie haben in der Absicht sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen falsche Tatsachen vorgespiegelt und dadurch einen Irrtum erregt. Für Betrug ist ebenso ein Geldstrafe oder Freiheitstrafe bis zu 5 Jahren vorgesehen
III.
Welche Strafe Sie zu erwarten haben, lässt sich schwer vorherbestimmen.
Die Strafen für die genannten Delikte benennen lediglich einen Strafrahmen innerhalb dessen eine tat- und schuldangemessene Strafe ausgesprochen wird. Positiv ist dabei in Ihrem Fall zu werten, dass Sie zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Ebenso kann es von Vorteil sein geständig zu sein und Reue zu zeigen. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben. Wenn keine Geldstrafe verhängt wird, zumindest eine Strafe auf Bewährung. Ich gehe hierbei davon aus, dass Sie über 21 Jahre alt sind und das Erwachsenenstrafrecht für Sie anzuwenden ist.
IV.
Was Ihre Arbeitsstelle angeht, so liegt die Entscheidung einer Kündigung natürlich bei ihrem Arbeitgeber. Ein solches Verhalten im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses stellt sicherlich einen enormen Vertrauensbruch dar, insbesondere wenn Sie Kundendaten mißbrauchen. Daher könnte Ihr Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen.
Abschließend möchte ich Ihnen raten, sich einen Anwalt zu suchen, der Ihnen schon im polizeilichen Ermittlungsverfahren zur Seite steht.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass die von mir erteilte rechtliche Auskunft ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben beruht. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 28.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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