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Urheberrechtsverletzung durch RTL November 2009

14. Juli 2010 21:24 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Felix M. Safadi

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige eine Beratung aufgrund folgenden Vorfalles:


Im November 2009 sah ich zufäälig bei der Sendung "Explosiv" auf RTL einen Beitrag über alkoholisierte Jugendliche.
Während des Beitrages wurden eine Reihe Fotos aus dem Internet gezeigt, welche hauptsächlich bemalte betrunkene zeigten.

Jedoch wurde auch ein Bild gezeigt, an welchem ich die Urheberrechte habe.
Dieses Foto hatte ich auf eine Webseite hochgeladen, wo die AGBs nicht meine Rechte als Urheber beschneiden.

RTL hatte mich - noch die Person, welche auf dem Foto abgebildet ist - jedoch in keinster Weise im Vorfeld über die Verwendung des Fotos informiert, geschweige denn um eine Erlaubnis gebeten.


So schrieb ich E-Mails und Briefe, bekam aber bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Rückmeldung.


Gibt es die Möglichkeit meine Rechte als Urheber geltend zu machen ?

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung:

da Sie selbst alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte an der Fotografie und RTL keinerlei Rechte daran geltend machen kann, sind Ansprüche auf Unterlassung, fiktive Lizenzkosten und Rechtsverfolgungskosten zunächst denkbar. Diese Ansprüche sind allerdings ausgeschlossen, wenn die Rechtsverletzungen nicht widerrechtlich erfolgt sind. Vorliegend dürfte eine Rechtfertigung des Eingriffs in Ihr Senderecht (= Recht, das Werk bzw. das ihm gleichgestellte Lichtbild durch Funk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, § 20 UrhG ) durch § 50 UrhG naheliegen.

§ 50 UrhG dient hierbei dem Informationsinteresse der Allgemeinheit, die auch in anschaulicher Form über aktuelle Tagesereignisse unterrichtet werden können soll, ohne dass der Berichterstatter die jeweiligen Nutzungsrechte an jedem einzelnen der im Rahmen der Berichterstattung hör- oder sichtbaren Werke erwerben müsste.

Demnach ist zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.

„Berichterstattung" ist hierbei die wirklichkeitsgetreue Schilderung einer tatsächlichen Begebenheit. Diese Eigenschaft wird man auch einer Sendung wie „Explosiv" nicht gänzlich absprechen können. Der Begriff „Tagesereignisse" umfasst jegliche tatsächlichen Vorgänge, die aktuell von allgemeinem Interesse für die Öffentlichkeit (bzw. Teile hiervon) sind. Es muss also ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Ereignis und Berichterstattung gegeben sein. Das Ereignis kann jedoch erneut aktuell werden, wenn es wieder Gegenstand der Auseinandersetzungen wird und dadurch erneut das Interesse der angesprochenen Zuschauer erregt. Sie merken hier schon, dass auch dieser Begriff eher flexibel und weit zu verstehen ist. Ich kann natürlich nicht abschließend beurteilen, ob dies auch auf das Thema der damaligen Sendung zutrifft. Da das genannte Format aber generell eher Themen mit gewissem Aktualitätsbezug verwendet, schätze ich auch diese Voraussetzung als gegeben ein. Schließlich durfte die Wiedergabe Ihres Fotos nur in einem durch den Zweck der Berichterstattung gebotenen Umfang erfolgen. Da ich annehme, dass Ihr Foto nicht alleiniger Gegenstand des Explosiv-Beitrags war (Sie schreiben selbst, dass es neben anderen Fotos gezeigt wurde), dürfte auch diese Voraussetzung erfüllt sein.

Ich sehe daher keine Möglichkeit, Ihre Rechte als Urheber geltend zu machen.

Ich bedauere, dass ich Ihnen in dieser Sache keine günstigere Auskunft geben kann, hoffe jedoch dennoch, Ihnen mit meiner Antwort zumindest einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Ich wünsche Ihnen noch einen wunderschönen Abend und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Felix M. Safadi

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Allgemeine Hinweise:

Sollten noch Unklarheiten bestehen, bin ich gerne für Sie da, um das zu ändern! Verwenden Sie entweder die Nachfrageoption auf diesem Portal oder treten Sie direkt mit mir in Verbindung. Bitte seien Sie so fair und geben erst nach meiner abschließenden Antwort eine Bewertung für mich ab.

Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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