Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Nicht ganz klar ist, was Sie mit der Formulierung „trat ich die Namensrechte ab" meinen. Hierauf kann in der Nachfrage eingegangen werden.
Grundsätzlich haben Sie als Urheber das Recht den Namen auch zu verwenden, es sei denn Sie haben auf dieses Recht verzichtet.
Es kommt in Ihren Fall auf die Formulierung der Vereinbarung zwischen Ihnen und der Hausverwaltung an.
Hätten Sie die Namensrechte für den deutschsprachigen Raum an die Hausverwaltung verkauft unter der Maßgabe, dass Sie selbst diese Rechte nicht mehr nutzen dürfen, so dürften Sie diese in Deutschland nicht mehr nutzen.
Haben Sie aber die Namensrechte nicht vollständig übertragen, und dies würde ich nach der Darstellung, dass Sie in Spanien ein Restaurant diesen Namens führen und hierfür auch im Internet werben ausgehen, dann können Sie auch in Berlin ein Restaurant gleichen Namens aufmachen.
Selbst wenn Sie die Namensrechte tatsächlich übertragen hätten, könnten Sie den Namen mit einem Zusatz wie „ das neue XXX" oder „XXX 2012" oder dergleichen verwenden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen