Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage
beantworte ich wie folgt:
I.ZUR HERAUSGABE
Sie haben nach Ihren Angaben
1. Die
"Rückgabe der SD und
2. " des über mich (Sie) erstellen Videomaterials gefordert"
Zu 1.:
Anspruchsgrundlage ist 985 BGB, da Sie nach wie vor Eigentümer
der SD
sind und vom Besitzer jederzeit die Herausgabe verlangen können soweit tiefer nach 986 BGB kein Recht zum Besitz mehr hat.
Ein solches könnte sich aus
986 BGB iVm 31 UrhG
erheben.
Das Nutzungsrecht haben Sie ihm aber nach Ihren Angaben entzogen.
", da ich diese Gruppe verlassen habe."
Weisen Sie also erneut auf das nicht mehr bestehende Nutzungsrecht hin und klagen Sie nach Fristsetzung die Herausgabe ein.
Die Kosten muss der Kameramann bei einem Prozess nach 91 ZPO tragen, bei Aussergerichtl. Einfordern durch einen RA nach 280, 286 BGB, da Sie ihn in Verzug gesetzt haben.
Zu 2. Siehe unten.
II. Nach Urheberrechtsgesetz / DSGVO Löschung aller Daten nach Ende des Nutzungsrechts:
Sie schreiben:
"Ebenso habe ich ein Löschung aller dieser Daten beim Kameramann gefordert..."
Sie haben mach DSGVO die Einwilligung zur Nutzung und zum Besitz aller Daten
( von Ihnen u Ihrer Frau)
widerrufen
damit verbunden haben Sie nach
auch einen Anspruch auf LÖSCHUNG nach
Artikel 17 DSGVO.
Auch diesen Anspruch können Sie androhen gerichtlich einzufordern u. dies auf seine Kosten nach Fristsetzung auch vornehmen.
Etwas schwieriger ist die Löschung , "
des über mich erstellen Videomaterials", denn:
Hins. des erstellten Portrait Ihrer Arbeit in Ihrer Werkstatt ist der Kameramann ( soweit Sie nichts anderes vereinbart haben)
Urheber des Films
Filmemacher haben (auch) die Urheberrechte an Ihren Videos. Als Urheber dürfen Sie (mit-) entscheiden, wer ihr Werk wie nutzen darf.
Wenn es aber nur um Daten geht, die SIE ihm zur Verfügung gestellt haben, darf er diese nicht mehr behalten.
Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt und ich über evtl. SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG hins der Nutzung des Materials auf der SD- Karte u. erstellten Portraits keine Angaben habe.
Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten
Fällen ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
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