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Urheberrecht für Film und Tonmaterial

| 2. April 2024 15:03 |
Preis: 30,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Ich war bis März 24 Teil einer vertraglich freien Künstlergruppe. Im Juli 23 haben mehrere Mitglieder der Gruppe - so auch ich - ein kurzes Portrait Ihrer Arbeit in meiner Werkstatt gefilmt. (ca 20 Min.) Der Kameramann ist selbst Teil der Gruppe. Zum Portrait habe ich auch drei Klavierstücke meiner Frau auf SD Karte aufgenommen, und dem Kameramann zugesandt. Diese sollte als Hintergrundmusik für mein Video dienen.
Jetzt habe ich ( vor erster Veröffentlichung meines Videos) eine Rückgabe der SD und des über mich erstellen Videomaterials gefordert, da ich diese Gruppe verlassen habe. Ebenso habe ich ein Löschung aller dieser Daten beim Kameramann gefordert, mit wahrheitsgemäßer Erklärung.

Die erste gesetzte Frist hat er ohne Reaktion verstreichen lassen, eine weitere ebenso.
Ich bekomme keine Rückantwort.
Wie kann ich meine Forderungen durchsetzen, und wer trägt die Kosten?

2. April 2024 | 17:07

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage

beantworte ich wie folgt:

I.ZUR HERAUSGABE
Sie haben nach Ihren Angaben
1. Die
"Rückgabe der SD und
2. " des über mich (Sie) erstellen Videomaterials gefordert"

Zu 1.:
Anspruchsgrundlage ist 985 BGB, da Sie nach wie vor Eigentümer

der SD

sind und vom Besitzer jederzeit die Herausgabe verlangen können soweit tiefer nach 986 BGB kein Recht zum Besitz mehr hat.

Ein solches könnte sich aus
986 BGB iVm 31 UrhG
erheben.
Das Nutzungsrecht haben Sie ihm aber nach Ihren Angaben entzogen.
", da ich diese Gruppe verlassen habe."

Weisen Sie also erneut auf das nicht mehr bestehende Nutzungsrecht hin und klagen Sie nach Fristsetzung die Herausgabe ein.

Die Kosten muss der Kameramann bei einem Prozess nach 91 ZPO tragen, bei Aussergerichtl. Einfordern durch einen RA nach 280, 286 BGB, da Sie ihn in Verzug gesetzt haben.

Zu 2. Siehe unten.

II. Nach Urheberrechtsgesetz / DSGVO Löschung aller  Daten  nach Ende des Nutzungsrechts:

 Sie schreiben:
"Ebenso habe ich ein Löschung aller dieser Daten beim Kameramann gefordert..."

Sie haben mach DSGVO die Einwilligung zur Nutzung und zum Besitz aller  Daten 
( von Ihnen u Ihrer Frau)

                        widerrufen

damit verbunden haben Sie nach

auch einen Anspruch auf LÖSCHUNG nach

Artikel 17 DSGVO.

Auch diesen Anspruch können Sie androhen  gerichtlich einzufordern u. dies auf seine Kosten nach Fristsetzung auch vornehmen.

Etwas schwieriger ist die Löschung , "
des über mich erstellen Videomaterials", denn:

Hins. des erstellten Portrait Ihrer Arbeit in Ihrer Werkstatt ist der Kameramann ( soweit Sie nichts anderes vereinbart haben)

Urheber des Films

Filmemacher  haben (auch)  die Urheberrechte an Ihren Videos. Als Urheber dürfen Sie (mit-) entscheiden, wer ihr Werk wie nutzen darf.

Wenn es aber nur um Daten geht, die SIE ihm zur Verfügung gestellt haben, darf er diese nicht mehr behalten.

Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt und ich über evtl. SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG hins der Nutzung des Materials auf der SD- Karte u. erstellten Portraits   keine Angaben habe.
 

Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten
Fällen ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.


Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann


Bewertung des Fragestellers 3. April 2024 | 08:09

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