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Unzuverlässiger RA

29. August 2005 16:48 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Guten Tag ,

ich bin vor ca. 1 Jahr auf diese Forum gestossen . Ich war mit den gebotenen Beratungen sehr zufrieden .
Aus einer Beratung heraus , hat sich die Mandantschaft mit RA Mxxxx ergeben . Diese verlief zunächst zufriedenstellend .
Aber dann ............

Ich habe im Mai - Juni dem RA Mxxxx zwei Fälle übertragen . Es ging hier leider nur um Kleinigkeiten . Der RA konnte also nicht allzuviel verdienen -(

Fall 1)
Eine Kunde kauft bei mir als gewerblicher Händler ( Kunde ist selbst gewerbetreibender) einen (gebraucht)Scanner für 32,- . Will diesen zurück geben weil der Scanner nicht gefällt. Lt. meinen AGB schließe ich aber eine Rückgabe möglichkeit bei Gewerblichen Käufern aus .
Empfehlung des RA Mxxxxx :Rücknahme verweigern , Klage abwarten .
2 Wochen später erreicht mich die Klage des Käufers auf Rückerstattung des Kaufpreise inc. Versand .
Dieser Klage habe ich an RA Mxxxxx weitergeleitet zwecks widerspruch / erwiederung der Klage .
Wieder 2 Wochen später erreicht mich ein Versäumnisurteil des AG Waldbröl .
Weitergeleitet an RA Mxxxxx zweck widerspruch/erwiederung .
RA Mxxxxx teilt mir mit das er gegen das Versäumnisurteil einspruch erhebt .
4 Wochen später teilt mir RA Mxxxx mit das er an einem Gerichtstermin dies bezüglich teilnimmt und dann berichtet .
Seit dem habe ich von der Sache nichts mehr gehört .......
Bis heute !
Ich habe in meinem Briefkasten geguckt und einen Brief von einem Gerichtsvollzieher gefunden . Es ging um die Zwangsvollstreckung des obigen Falls . Habe daraufhin erstmal RA Mxxxxx telefonisch versucht zu erreichen . Leider war er nicht da , mir wurde zwar versprochen das bis 11.00 Uhr zurück gerufen würde , das ist aber bis jetzt nicht geschehen -(
Habe darufhin den GV angerufen wegen der Info . Laut seinen Unterlagen hat der RA Mxxxxx keinerlei Widerspruch getätigt , auch war er bei keinem Gerichtstermin . Das Gerichtsurteil ging RA Mxxxxxx am 17.8 zu . Hierzu habe ich aber wie gesagt keine Info bekommen . Aus den ca. 40,- sind jetzt laut GV über 220 ,- geworden .

Fall 2)
Selbiger Anwalt wurde in einem anderen "privaten" Fall hinzu gezogen .
Durch mich wurden bei ebay 4 Sommerreifen ersteigert . Als die Reifen geliefert wurden stellte sich heraus das diese nicht der Artikelbeschreibung entsprachen . RA Mxxxx wollte den Anbieter zwecks Rücknahme anschreiben da es sich seiner Meinung nach um einen Betrug handelt .
Dies ist nun schon mehrer Monate her , die für mich nicht brauchbaren Reifen vergammeln in meiner Garage .
Ich habe RA M.xxxxxx mehrfach gebeten mit Infos zu kommen zu lassen , wie der Anbieter sich gäußert hat . Keine Reaktion .

Meine Fragen :
Was kann ich überhaupt jetzt noch tun ? Ich meine Rechtlich ? In Bezug aif den Anwalt und vor alle in Bezug auf den GV ? Muß ich , obwohl der RA die Sachen versaut hat , zahlen ?

Ich hoffe Sie haben Verständnis das ich mehr als sauer bin über so einen RA !

Danke !

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

für Ihre Anfrage bedanke ich mich recht herzlich und möchte Sie sogleich unter Berücksichtigung der mir von Ihnen mitgeteilten Informationen beantworten.

Ohne genaue Kenntnis des vorliegenden Falls möchte ich mich eher zurückhaltend äußern. Wenn der Anwalt, was ich mir bei den qualifizierten antwortenden Kollegen bei fea kaum vorstellen kann, aufgrund seiner „Nichtleistung“ einen Vermögensschaden bei Ihnen verursacht hat, können Sie Ihn dafür in Regress nehmen. Dies allerdings grds. nur, wenn die Nichtleistung nicht aufgrund eines Zahlungsverzuges oder anderen Fehlers Ihrerseits beruht.

Darüber hinaus wird Ihnen ein Anwaltsverschulden zugerechnet; soweit also ein rechtskräftiger Titel vorliegt, werden Sie auch zahlen müssen. Sie sollten dies umso eher, um die ZV abzuwenden! Mehr dazu werden Sie nur von einem Kollegen vor Ort erfahren, wenn dieser die genauen Umstände prüft. Mehr lässt sich im Rahmen dieser ersten Anfrage unter Berücksichtigung des Einsatzes (s. Hilfe-Knopf) nicht leisten.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben.

mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-

<A href="http://www.anwaltskanzlei-hellmann.de">www.anwaltskanzlei-hellmann.de</A>
<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>

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