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Unterschriftsfälschung / -täuschung ?

| 27. Mai 2007 10:46 |
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Strafrecht


Beantwortet von


18:43

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

ich möchte und kann hier keine persönlichen bzw. weiteren Details zum Sachverhalt angeben und versuche daher meine Angelegenheit allgemein zu halten.

Ich werde seit einiger Zeit von einer Person (keine Firma) verbal belästigt bzw. mit Konsequenzen bedroht bzgl. einer Forderung (Betrag von rund 120,- €)!

1. Ich bin nicht der Schuldner/Vertragspartner, sondern meine Partnerin.

2. Ich habe eine Mahnung erhalten. Die Absenderangabe im Briefkopf und Grussformel und die getätigte Unterschrift stimmen nicht überein! Das weiss ich aus Vergleichsschreiben definitiv!

a) Wie kann ich mich verhalten? Kann ich mich rechtlich gegen diese Belästigungen und Bedrohungen wehren?

b) Ist die irreführende Unterschrift eine Art Täuschungsversuch bzw. schon Urkundenfälschung und kann ich dagegen vorgehen?

c) Muss ich die Rechnung überhaupt bezahlen, obwohl meine Partnerin die Schuldnerin?

Freue mich über kurzfristige Rückmeldung.

Vielen Dank

27. Mai 2007 | 10:51

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet für Verbindlichkeiten Ihrer Freundin aufzukommen.
Sofern das Schreiben Drohungen, etc. enthält, wäre dies strafrechtlich relevant. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Name des Unterzeichners und der wahre Aussteller des Schreiben unterschiedlich sind, könnte auch hier eine strafrechtliche Relevanz bestehen.
Im Zweifel sollten Sie samt den Briefen die nächste Dienststelle der Polizei aufsuchen und dort Ihren Verdacht äußern. Sofern ausreichend Anhaltspunkte vorhanden sind, werden die Beamte die Sache weiter verfolgen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Rückfrage vom Fragesteller 27. Mai 2007 | 11:23

Sehr geehrter Herr Boukai,

es waren nur verbale Belästigungen/Bedrohungen, nicht im Schreiben! Soll ich denen ein Antwortschreiben senden, dass ich die Angelegenheit näher prüfen werde und könnten Sie mir hierzu ggf. die entsprechenden § nennen?

Viele Grüsse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 31. Mai 2007 | 18:43

Sehr geehrter Fragesteller,

sofern die Forderungen bzw. Drohungen nur mündlich ausgesprochen wurde bedarf es für eine erfolgversprechende Strafanzeige entsprechender Beweise.

Bezüglich der fremden Forderung sind Sie weder verpflichtet diese zu zahlen, noch auf die Zahlungsaufforderung hin zu reagieren. Wenn Sie schreiben wollen, dann benötigen Sie auch keine §§.

Es genügen wenige Sätze:

"Für die Forderung gegen die XY hafte ich nicht, daher werde ich diese auch nicht begleichen. Ich möchte Sie bitten von weiteren, Zahlungsaufforderung abzusehen. Sollten weitere Drohungen gegen mich ausgesprochen werden, so werde ich mich umgehend an die zuständigen Ermittlungsbehörden wenden."

Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 11. Dezember 2008 | 13:47

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