Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Was für Konsequenzen hätte das für mich , aber auch für meine Firma ?"
Wenn Sie seit 5 Jahren die vom Arbeitgeber ausgewiesene Umsatzsteuer unterschlagen ist es an sich ein Wunder, dass dies den Finanzbehörden noch nicht aufgefallen ist.
Jedenfalls wird das Ganze sicher ohnehin anlässlich der nächsten Betriebsprüfung aufgedeckt. Hinterzogene Steuern sind zudem grundsätzlich 10 Jahre rückforderbar, § 169 II Satz 2 AO
Für sie hätte eine Selbstanzeige jedenfalls hinsichtlich der Steuerhinterziehung grundsätzlich den Vorteil, dass Sie wegen der Steuerdelikte straflos ausgingen. Allerdings gilt dies auch nur, wenn Sie sämtliche Voraussetzungen des § 371 AO
erfüllen.
Nach Ihrer Schilderung sehe ich da das größte Problem in § 371 III AO
nach welchem Sie die hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist nachentrichten müssen. Hinzu kommt, dass hinterzogene Steuern zu verzinsen sind.
Zudem beteiligen sie sich an dem Sozialversicherungsbetrug der Firma, indem Sie über Ihre Abrechnug die Löhne der anderen Mitarbeiter nach außen passend erscheinen lassen.
Für Ihre Firma wird eine Aufdeckung sämtlicher Umstände sicher auch nicht lustig.
Um diese Fragen erschöpfend abzuklären, müssen Sie sich schnellstens an einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht wenden. Diese können dann anhand der Unterlagen überprüfen, ob es Rettung für Sie gibt. Wenn Sie weitermachen wie bisher, wird das Ganze in absehbarer Zeit nur noch in einem größeren Fiasko enden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
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