Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Das Krankengeld ist Lohnersatzleistung. Das bedeutet, dass es in vollem Umfang als Einkommen angerechnet wird. Da ich davon ausgehe, dass Sie nichtselbständig tätig sind, liegt die Höhe Ihres Krankengeldes bei 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts.Dieses Arbeitseinkommen wird als Regelentgelt bezeichnet. Das Krankengeld ist der Höhe nach auf 90% des Nettoarbeitsentgeltes beschränkt. Mit dem Krankengeld müßtem Sie über dem Selbstbehalt, der für Erwerbstätige bei 890 Euro angesetzt ist, liegen, so dass Sie weiterhin eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung haben.
Wenn der Erhalt von Krankengeld einige Zeit erfolgt, kann eine Reduzierung des Unterhalts in Betracht gezogen werden. Bei Ihnen liegt jeodch schon jetzt eine zeitliche Beschränkung der Zahlung vor, so dass von einer dauerhaften Verschlechterung Ihrer finanziellen Verhältnisse durch Erhalt des Krankengeldes nicht ausgegangen werden kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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