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Versteuerung der Unterhaltszahlung an die geschiedene Ehefrau

16. Oktober 2014 13:02 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notarin und Rechtsanwältin Anja Holzapfel

Zusammenfassung

Zur Erstattung der Steuerlast beim begrenzten Realsplitting, wenn der Berechtigte verschiedene Einkünfte bezieht

Ich zahle seit vielen Jahren Unterhalt für meine geschiedene Ehefrau.Die ersten Jahre hat sie nur von diesem Unterhalt gelebt.Ich habe regelmäßig den Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht.Mit Zustimmung meiner Exfrau.Habe dann auch Ihren Steueranteil bezahlt.Seit 2012 zahle ich ihr aber weniger Unterhalt,da sie eine Altersrente bezieht.Diese wird nun zusammen beim Finanzamt als Einkommen versteuert.Sie verlangt nun das ich ihre gesammte Steuerlast zahle.Das kann doch nicht richtig sein.

Sehr geehrter Fragesteller,



Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Sie haben Recht: Das ist auch nicht richtig. Den Steueranteil, der auf die Rente entfällt, muss Ihre frühere Frau selber zahlen. Bekäme sie keinen Unterhalt, bestünde die Steuerpflicht bezüglich der Rente schließlich auch.

Nur den zusätzlichen Steueranteil, der sich durch die Unterhaltsleistungen ergibt, müssen Sie übernehmen. Nur für diesen Teil werden Sie schließlich durch das begrenzte Realsplitting auch entlastet.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.


Mit freundlichen Grüßen

Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-

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