Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie haben Recht: Das ist auch nicht richtig. Den Steueranteil, der auf die Rente entfällt, muss Ihre frühere Frau selber zahlen. Bekäme sie keinen Unterhalt, bestünde die Steuerpflicht bezüglich der Rente schließlich auch.
Nur den zusätzlichen Steueranteil, der sich durch die Unterhaltsleistungen ergibt, müssen Sie übernehmen. Nur für diesen Teil werden Sie schließlich durch das begrenzte Realsplitting auch entlastet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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