Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhaltsrechner

16. Juni 2015 09:58 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Hallo, ich bräuchte genaue Informationen zum errechnen des Kindesunterhaltes meines Stiefsohnes.
Der Junge wird im Oktober 8 Jahre alt und stammt aus einer früheren Beziehung. Ich lebe mit dem Kindsvater zusammen und wir haben mittlerweile selber 2 Kinder im Haushalt leben, einen Sohn der 2,5 Jahre alt ist und ein Baby das 9 Monate alt ist. Ich gehe zur Zeit nicht arbeiten und betreue die Kinder.
Mein Lebensgefährte geht nun wieder arbeiten und hat einen neuen Job bei dem er 1700 Euro netto verdient. Er fährt jeden Tag 31 Kilometer zur Arbeit hin und wieder zurück (62 Kilometer)
Meine Frage ist, wie hoch der Unterhalt an meinen Stiefsohn ist?
Wie werden die Kinder im Haushalt angerechnet und ist er mir gegenüber Unterhaltspflichtig?

LG Christina

16. Juni 2015 | 12:42

Antwort

von


(775)
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Rein rechnerisch verbleiben dem Kindesvater nach Abzug berufsbedingter Fahrtkosten von 337,- EUR nur 1363,- EUR unterhaltsrelevantes Einkommen. Nach Abzug des sogenannten notwendigen Selbstbehaltes von 1.080,- EUR, verblieben daher nur etwa 283,- EUR für Unterhaltszwecke. Dieser Betrag wäre zwischen den drei minderjährigen Kinder aufzuteilen, so dass ein Betrag von 94,- EUR geschuldet wäre.

Ganz so simpel ist das Unterhaltsrecht allerdings leider nicht. Gegenüber minderjährigen Kinder besteht eine sogenannte "gesteigerte Erwerbspflicht". Es wäre daher zu prüfen, ob nicht weitere Nebeneinkünfte erzielt werden könnten. Das Familiengericht könnte auf diese Weise sogar fiktiv solche Nebeneinkünfte zurechnen und den Kindesvater so behandeln, als würde dieser etwa beispielsweise 300,- EUR mehr verdienen.

Auch wäre zu prüfen, ob die hohen Fahrtkosten reduziert werden können, etwa durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Eine ganz konkrete Aussage über den geschuldetetn Unterhalt kann daher an dieser Stelle leider nicht gemacht werden.

Wird der Kindesvater auf den vollen Tabellenunterhalt ( derzeit 272,- EUR ) in Anspruch genommen, sollte er sich allerdings anwaltlich vertreten lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei bedarf stehe ich Ihnen auch für eine anwaltliche Vertretung gern zur Verfügung Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

(775)

Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Grundstücksrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER