Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich schulden die Eltern Unterhalt während der Ausbildung. Ein Abbruch und ein neues Studium müssen die Eltern hinnehmen, da Ihnen eine gewisse Orientierungsphase eingeräumt wird. Als Dauer der Orientierungsphase werden zwei bis drei Semester angesehen, so dass dieser Zeitraum in Ihrem Fall überschritten ist. Somit schulden die Eltern keinen Unterhalt, falls nicht nachvollziehbare Gründe für den Abbruch vorliegen. Vielleicht können Sie gegebenenfalls diesbezüglich im Wege der kostenlosen Nachfragefunktion noch einen ergänzen Sachvortrag leisten. Bitte teilen Sie dann auch noch mit, warum sie im Rahmen des Medizinstudiums nicht Bafög berechtigt waren.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Altmann
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 27.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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