Sehr geehrter Fragesteller,
für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Mit Eintritt der Volljährigkeit sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Wenn beide leistungsfähig sind, bemisst sich der Bedarf des Kindes i.d.R. nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile. Ein Elternteil hat jedoch höchstens den Unterhalt zu leisten, der sich nach seinem eigenen Einkommen aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt.
Das unterhaltsrechtlich relevante bereinigte Netto-Einkommen ist nicht unbedingt auch gleich dem steuerlichen Netto-Einkommen. So werden bei Selbstständigen nicht alle in steuerrechtlicher Hinsicht möglichen Abschreibungen für Abnutzung akzeptiert. Auch ist z.B. auch ein Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim zu berücksichtigen, falls vorhanden. Ggf. müsste das relevante Einkommen genau berechnet werden.
Unterstellt, dass Ihre Angaben auch das jeweils unterhaltsrechtlich relevante Einkommen darstellen, ergibt sich folgende Berechnung:
1200,-- Euro Einkommen Ex-Ehefrau - 5 % Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen = 1.140,-- Euro
1950,-- Euro Ihr Einkommen - 5 % Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen = 1.853,-- Euro (aufgerundet).
Insgesamt also 2.993,-- Euro, daraus ergibt sich nach der Düsseldorfer Tabelle ein Bedarf von 490,-- Euro. 490,-- Euro minus 154,-- Kindergeld, minus 300,-- Euro Ausbildungsvergütung, plus 90,-- Euro ausbildungsbedingter Aufwand = noch nicht gedeckter Bedarf 126,-- Euro.
Es gilt für den unterhaltspflichtigen Elternteil jeweils ein Selbstbehalt von 1.100,-- Euro.
Die jeweilige Haftungsquote bemisst sich nach dem Verhältnis der anrechenbaren Einkommen beider Elternteile nach Abzug des Selbstbehaltes. Für Sie ergibt sich danach ein Haftungsanteil von (ca.!) 120,-- Euro.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
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Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 14.03.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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14.03.2008
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18:14
Antwort
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