Sehr geehrter Fragesteller,
der Unterhaltsgläubiger kann nur in das pfändungsfreie Einkommen pfänden, § 89 Abs. 2 InsO
. Unterhaltsansprüche, die ab der Eröffnung des Verfahrens entstanden sind, gehören gemäß § 40 InsO
nicht zu den Insolvenzforderungen. Sie können daher unabhängig vom Insolvenzverfahren eingeklagt werden. Für die Vollstreckung gilt Folgendes: Unterhaltsgläubiger können diesbezüglich auch während des Insolvenzverfahrens in das nicht zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen vollstrecken. Nach § 89 Abs. 2 S. 2 InsO
ist die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs in den unpfändbaren Teil der Bezüge aber ausdrücklich zulässig. Das darüber hinaus gehende Einkommen gehört als Neuerwerb in die Insolvenzmasse gemäß § 35 InsO
, sodass der Sohn hierauf nicht zugreifen kann.
Zu Ihrer zweiten Frage gilt Folgendes: Ein Unterhaltsgläubiger ist gegenüber anderen Insolvenzgläubigern bezüglich der Vollstreckung privilegiert. Er kann in den Vorrechtsbereich nach § 850d ZPO
vollstrecken, wenn sich unmittelbar aus dem Vollstreckungstitel ergibt, dass ein Unterhaltsanspruch der in § 850d Abs. 1 ZPO
bezeichneten Art vorliegt. Die Vollstreckung ist demzufolge in den Differenzbetrag zwischen der Pfändungsfreigrenze des § 850c ZPO
und dem Schuldner zu belassenden notwendigen Unterhalt (Existenzminimum) nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO
möglich. Ihr Insolvenzverwalter wird Ihnen den genauen Betrag für Ihren Fall berechnen können.
Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte