Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nein, das Wechseln der Arbeitsstelle zur Vermeidung von Unterhalt wäre missbräuchlich.
Beim Kindesunterhalt würde z.B. dann fiktiv ohnehin auf Vollzeit gerechnet.
Also lieber lassen!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
7. August 2019 | 19:07
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Wie haben keine Kinder.
Trotzdem lassen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
7. August 2019 | 19:14
Ja, vergleiche auch vgl. etwa OLG Hamm, FamRZ 2001, S. 1476
oder OLG Hamm, Urteil vom 15.10.2004 - 11 UF 22/04
.
Aber ggf. mal nachrechnen lassen, ob der Unterhalt richtig berechnet wurde oder Sie ggf. zu viel zahlen!
Melden Sie sich gerne!
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