Mein Sohn wird am 7.5.07 18 u. macht seit 1.9.06 eine Lehre. Er wohnt bei seiner Mutter, welche mietfrei im Wohneigentum Ihres Lebensgefährten wohnt. Ich zahle für ihn seit 16 Jahren Unterhalt - aktuell monatl. EUR. 190,- (mit seiner Mutter, welche Vollzeit tätig ist, mündl. vereinbart). Bis 7.5. habe ich den Unterhalt im Voraus bezahlt (vor 6 Wo.) Der Sohn verdient etwa EUR. 250,- netto im 1. Lehrjahr, seine Mutter etwa EUR. 1.200,- netto, u. ich selbst nach Abzug der Krankenver. (privat vers.) EUR. 2.200,- netto. Habe noch 2 weitere unterhaltsber. Kinder (8 + 11) für die ich monatl. 498,- zahle. Wohne zur Miete. Wird sich die Höhe meine Unterhaltspflicht ab 7.5. reduzieren ? Oder gar wegfallen ? Wie hoch schätzen Sie sie ein ? Ich weiß, dass er mit einverstanden sein muss, wenn ich eine Berechnung durchführen lassen will. Muss er mir seine Verdienstbesch. auf Verlangen übersenden ? U. seine Mutter auch ?
nach den von Ihnen genannten Beträgen kommt es nicht zu einem Wegfall der Unterhaltsverpflichtung.
Das liegt daran, dass der Bedarf des Kindes steigt. Dieser wird errechnet nach den zusammengerechneten Nettoeinkommen beider Eltern. Danach errechnet sich für mich ganz überschlägi ein Bedarf in Höhe von 536,00 EUR. Darauf ist dann in voller Höhe das Kindergeld und die um 90,00 EUR reduzierte Ausbildungsvergütung des Sohnes anzurechnen.
Für den dann ungedeckten Teil des Bedarfes in Höhe von 222,00 EUR haben beide Elternteile anteilig aufzukommen. Läßt man das von Ihnen genannte mietfreie Wohnen zunächst außer Betracht, verbleibt es bei dem bisherigen Unterhalt.
Hier sollte eine genaue Berechnung durchgeführt werden. Dazu haben Sie das Recht die Verdienstbescheigungen Ihres Sohnes und der Mutter zu verlangen, damit die Berechnung konkret durchgeführt werden kann.
Bei einer solchen Berechnung könnte dann auch das mietfreie Wohnen, wenn die Mutter tatsächlich von Ihrem Einkommen nicht auch für die Wohnkosten aufkommt, mit einfließen.
Es könnte dann in zu einer Reduzierung Ihrer Unterhaltspflicht kommen.