Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihr Sohn dürfte bei einem Bruttoeinkommen von 580 € ein Nettoeinkommen von rund 460 € erzielen. Davon sind 370 € auf den Unterhalt anzurechnen. Darüber hinaus ist auch das Kindergeld anrechenbar, so dass Ihr Sohn 554 € zur Verfügung hat.
Aus Ihrer Schilderung ist nicht zu ersehen, ob damit der Bedarf gedeckt ist. Bei Kindern, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, richtet sich der Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle und damit nach dem Einkommen beider Eltern. Bei Kindern mit eigenem Haushalt beträgt der Bedarf 670 €, so dass zumindest in diesem Fall ein ungedeckter Unterhaltsbedarf bestünde.
Für diesen müssen beide Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit aufkommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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